Das Handbuch zur Kulturpolitik
Die Kulturelle Teilhabe stellt seit 2016 eine der strategischen Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes dar. Der Nationale Kulturdialog hat im Juni dazu ein Handbuch herausgegeben.

Im Nationalen Kulturdialog (NKD), bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Instanzen und der Kulturförderung der Kantone, Städte, Gemeinden und des Bundes, wird die schweizerische Kulturpolitik diskutiert, aufeinander abgestimmt und weiterentwickelt. Das Gremium wurde 2011 unter dem Eindruck der sich verändernden gesellschaftspolitischen Bedingungen, wie Globalisierung, Digitalisierung, demografischer Wandel, und deren Auswirkungen auf das kulturelle Leben, die Kulturpolitik und Kulturförderung, ins Leben gerufen.
Das vorliegende Handbuch beinhaltet eine erste Bilanz seiner Arbeit in drei Teilen: Auseinandersetzung mit dem Begriff «kulturelle Teilhabe», Besprechung bestehender Angebote und Handlungsfelder sowie Ansätze für eine künftige Stärkung der Teilhabe. In 33 Beiträgen von berufenen Fachleuten aus der Kulturbranche werden diese Bereiche in drei Landessprachen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Das Handbuch ist übersichtlich gegliedert, liefert sowohl begriffliche Diskussionen als auch konkrete Beispiele und wird durch eine umfangreiche Literaturliste ergänzt. Den einzelnen Artikeln sind kurze Zusammenfassungen vorangestellt.
Strategische Handlungsachse
Der Bundesrat hat die kulturelle Teilhabe in der Kulturbotschaft 2016–2020 als eine von drei strategischen Handlungsachsen definiert. Sie wurde – so David Vitali vom Bundesamt für Kultur in seinem Beitrag – als Querschnittsaufgabe der nationalen Kulturpolitik positioniert, was die Einflussnahme des Bundes erleichtert, ohne die kantonale Kulturhoheit zu verletzen. Das verstärkte Engagement des Bundes in der Kulturpolitik kommt nicht von ungefähr. Vitali nennt verschiedene gesetzliche Vorgaben, die für den Bundesrat zugleich Legitimation und Verpflichtung sind. Dazu gehört Art. 27 der Uno-Menschenrechtserklärung zur Freiheit des Kulturlebens; aber auch Art. 9a «Kulturelle Teilhabe» des Kulturförderungsgesetzes (2009) und der darauf aufbauende Art. 67a «Musikalische Bildung» (2012) beinhalten klare Aufträge an den Bund, auf kulturellem Gebiet aktiv zu werden.
Identität stärken
Grundsätzliches zur Thematik, zur Ausgangslage und Begriffsdefinition liefert das Positionspapier der Arbeitsgruppe Kulturelle Teilhabe des NKD im Anhang des Handbuches. Sie stellt die kulturelle Teilhabe auf dieselbe Stufe wie die politische, die wirtschaftliche, die soziale Teilhabe und begreift sie als Teil «eines vielschichtigen, verzahnten, dynamischen und deswegen nicht abschliessbaren Prozesses» (S.355). Die Chancen der Teilhabe sollen in jedem der vier Bereiche separat erhöht und diversifiziert werden, damit sie – so die These – wiederum besser ineinander greifen können.
Teilhabe bzw. participation, partecipazione steht für die Einbindung der Bevölkerung ins kulturelle Leben in unserem Land, ist identitätsstiftend, trägt zu «Inklusion und Kohäsion» bei und soll «einer Polarisierung in der Gesellschaft» entgegenwirken. Es liegt demnach im ureigenen Interesse von Staat und Gesellschaft, dass sich möglichst viele Menschen in irgendeiner Form kulturell einbringen, ihre eigene kulturelle Identität entwickeln und damit zur Vielfalt des Landes beitragen.
Kulturelle Teilhabe – Participation Culturelle – Partecipazione Culturale, Hg. Nationaler Kulturdialog, Seismo Verlag, Zürich und Genf. ISBN 978-3-03777-198-3
Das Buch kann als PDF auf den Webseiten des Bundesamtes für Kultur und des Seismo Verlags gratis heruntergeladen werden: Download oder Bestellung