Bund verlängert Covid-Massnahmen

Der Bundesrat hat beschlossen, die Ausrichtung von Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende um zwei Monate bis Ende Juni 2022 zu verlängern.

Foto: Mohamed Ziyaadh/unsplash.com (s. unten)

Dieselbe Regelung soll laut der Medienmitteilung des Bundes für die Entschädigungen an Kulturvereine im Laienbereich gelten. Damit trägt der Bundesrat den Nachwirkungen der Pandemie auf den Kultursektor Rechnung. Nach der Aufhebung aller sanitarischen Massnahmen Ende März 2022 sind die Herausforderungen im Kultursektor nicht unmittelbar beendet.

Insbesondere ist weiterhin mit einer zögerlichen Rückkehr des Publikums zu rechnen. Hinzu kommen die Unsicherheiten etwa in Bezug auf internationale Tourneen und länderübergreifende Auftritte von Kulturschaffenden. Diese Bedingungen erschweren weiterhin die Planung kultureller Veranstaltungen.

Daher hat der Bundesrat entschieden, die Covid-19-Kulturverordnung anzupassen und die Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor um zwei Monate zu verlängern. Dies betrifft die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich.

Mehr Infos:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-88026.html

Das könnte Sie auch interessieren