Bundesrat sprach mit Kulturbranche

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern hat sich am 21. Oktober in Bern die weiterhin dringenden Anliegen des Kultursektors infolge der Covid-Krise angehört.

Foto: SMZ/ks

Im Zentrum des Gesprächs standen die aktuelle Situation im Kulturbereich, die Volksabstimmung vom 28. November zum Covid-Gesetz und die Verlängerung der geltenden Unterstützungsmassnahmen.

In ihrer aktuellen Medienmitteilung fasst die Taskforce Culture die wichtigsten Anliegen wie folgt zusammen:

«1. Oberste Priorität hat die Verlängerung der bewährten kulturspezifischen Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen gemäss Art. 11 Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 (A-Fonds-perdu-Ausfallentschädigungen, Beiträge an Transformationsprojekte, Nothilfe für Kulturschaffende, Finanzhilfen für Vereine der Laienkultur).

2.Es braucht weiterhin Kurzarbeitsentschädigungen auch für befristete Arbeitsverhältnisse oder Mitarbeitende auf Abruf (mit 100% Entschädigung für tiefe Einkommen). Diese Arbeitsformensind typisch im Kulturbereich.

3.Die Idee, dass die Corona-Erwerbsausfallentschädigung ab nächstem Jahr nur noch für diejenigen verfügbar sein soll, die ihre Erwerbsarbeit komplett aufgrund behördlicher Massnahmen unterbrechen müssen, ist unbedingt zu verwerfen. Auch bei massgeblich eingeschränkter Erwerbstätigkeit muss weiterhin Anspruch auf Taggelder bestehen bleiben.

4.Der Schutzschirm für Publikumsanlässe ist bis Ende 2022 zu verlängern. Bei einem Planungsvorlauf von 6 bis 9 Monaten für grosse Anlässe ist dieses Instrument der Risikoabsicherung – insbesondere mit Blick auf die grossen Sommerfestivals 2022 – entscheidend.

5.Auch Vereinen im Bereich der Amateurkultur soll der Zugang zu Beiträgen an Transformationsprojekte ermöglicht werden.»
 

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