Treffen Bersets mit der Kulturbranche

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Alain Berset, hat sich heute mit einer Delegation von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Kultursparten zu einem Austausch getroffen.

Bild: S. Hofschlaeger/pixelio.de (s. unten)

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kulturwelt konnten laut der Medienmitteilung des Bundesrates den EDI-Vorsteher über die konkreten Probleme in Kenntnis setzen, mit denen die Branche konfrontiert ist. Ebenfalls thematisiert wurden die gesamtwirtschaftlichen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, die dem Kulturbereich ebenfalls zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck waren nebst dem Bundesamt für Kultur (BAK) und der Kulturstiftung Pro Helvetia ebenfalls das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) an der Diskussion vertreten.

Bei der letzten Revision des Covid-19-Gesetzes im Dezember 2020 wurde das zunächst auf Kulturunternehmen beschränkte Instrument der Ausfallentschädigungen auf Kulturschaffende ausgeweitet. Gleichzeitig wurden die Einkommens- und Vermögensgrenzen erhöht, bis zu welchen Kulturschaffende Anspruch auf eine Nothilfe haben. Die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Anstellungsverträge ist eine weitere Massnahme, die insbesondere für den Kultursektor von grosser Bedeutung ist.

Eine verbindliche Perspektive zur Wiedereröffnung von Kulturinstitutionen oder zur erneuten Zulassung von Kulturveranstaltungen lässt sich laut dem Bundesrat leider derzeit nicht geben. Eine schrittweise Wiedereröffnung hänge von zahlreichen Variablen ab, wie die Fortschritte bei der Durchimpfung, die Verbreitung der neuen Covidmutationen und die Einhaltung der sanitarischen Massnahmen. Der Bundesrat evaluiere die epidemiologische Situation laufend. Sollten in den kommenden Monaten Lockerungen möglich sein, werde dies voraussichtlich etappenweise und je nach Art und Grösse der Veranstaltung erfolgen.

Zur Finanzierung des Massnahmenpakets zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für den Kultursektor im Jahr 2020 hat der Bundesrat Mittel in der Höhe von 280 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Am 25. September hat das Parlament einer Weiterführung der Massnahmen im Rahmen des Covid-19-Gesetzes zugestimmt und für das Jahr 2021 Mittel in der Höhe von 130 Millionen Franken gesprochen.

Originalartikel:
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