Schulmusik darf nicht verboten werden
Die Deutsche Orchestervereinigung appelliert an die Verantwortlichen in den Bundesländern. Sie sollen im Rahmen der Corona-Vorsorge für die musikalische Bildung an Schulen auf massvolle Regelungen zu setzen.

In einigen Bundesländern Deutschlands schreiben neu erlassene Unterrichtsverordnungen für das kommende Schuljahr ein Totalverbot des Musikunterrichtes vor, zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Berlin zeigten, dass es unter Einhaltung umsichtiger Hygienekonzepte auch anders gehe, erklärt dazu Jan-Christian Hübsch, stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung.
Langfristig negative Auswirkungen durch einen Wegfall sämtlicher musikalischer Aktivitäten im schulischen Umfeld – dazu gehören Musikunterricht und musikalische Arbeitsgemeinschaften wie Chöre oder Orchester – müssten vermieden werden.
Zudem sollte sich jegliche Form von Einschränkungen am Grundsatz der Verhältnismässigkeit messen lassen. Dazu gehören neben den allgemeinen Hygienevorschriften in Corona-Zeiten zum Beispiel Mindestraumgrössen, Mindestsicherheitsabstände und Lüftungspflichten.