Lizenzierung von Livemitschnitten geregelt

In Deutschland haben die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) und der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) einen Gesamtvertrag zur Lizenzierung von Mitschnitten von Veranstaltungen unterzeichnet.

Symbolbild: Jürgen Fächle/adobe.stock.com

Der Gesamtvertrag sieht für Veröffentlichungen von Live-Mitschnitten auf Ton- und Bildtonträgern Vergütungssätze zwischen 4 Prozent und 1.7 Prozent des Handelsabgabepreises vor. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Gesamtspieldauer auf dem Tonträger enthaltener geschützter Mitschnitte.

Für Online-Auswertungen erhalten die Rechteinhaber eine Vergütung in Höhe von 4,5 Prozent des Betrags, den der Lizenznehmer für die Nutzung seiner Aufnahmen vom Online-Dienst erhält. Mitglieder des BVMI erhalten einen Einführungsrabatt und – wie bei entsprechenden Verträgen mit Verwertungsgesellschaften üblich – einen Gesamtvertragsrabatt.

Der Vertrag wurde rückwirkend ab 2017 bis Ende 2021 abgeschlossen. Den Mitgliedern der GWVR steht damit auch eine Vergütung für Nutzungen in den letzten drei Jahren zu.

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