84 Kulturverbände stimmen zu
Der Bundesrat hat am 19. Juni das Covid-19-Gesetz vorgelegt. Mit der gemeinsamen Vernehmlassungsantwort vom 10. Juli unterstützt der Kultursektor den Gesetzesentwurf des Bundesrates. Zur Erhebung des Finanzbedarfs im Kulturbereich wird eine Umfrage durchgeführt.
Die im März 2020 gegründete Taskforce Culture hat im Namen von 84 kulturellen Organisationen am 10. Juli auf 18 Seiten ihren Standpunkt zum dringlichen Covid-19-Gesetz abgegeben. Der Wortlaut der Vernehmlassungsantwort ist auf der Website der Taskforce Culture zu lesen.
Im Folgenden wird hier die entsprechende Medienmitteilung der Taskforce Culture vom 10. Juli in voller Länge wiedergegeben:
«Die wichtigsten Statements
1. Wir unterstützen den Entwurf des Bundesrates entschieden: Ohne Weiterführung der Unterstützung von Kulturschaffenden sowie Kulturunternehmen und ihrer relevanten Strukturen, droht ein Kahlschlag in allen Bereichen des Kultursektors.
2. Die Kulturbranche will keine Sonderbehandlung, sondern sie ist ein systemrelevanter Sonderfall unter den Wirtschaftszweigen.
3. Der Kultursektor ist grösser und vielfältiger als gemeinhin bekannt.
4. Die Unterstützungsmassnahmen sollen weitergeführt, aber vereinfacht und den Realitäten des Sektors angepasst werden.
5. Eine Rückkehr zum ursprünglich geplanten Finanzrahmen ist unabdingbar.
Zusammenfassung der wichtigsten Argumente
1. Kultur als Sonderfall:
Bis mindestens Ende 2020 ist nicht mit einem normalen Kulturbetrieb zu rechnen. Kulturunternehmen und Kulturschaffende leiden unter gravierenden Einnahmedefiziten. Sie können dies auch mit grössten Anstrengungen nicht ändern: Kulturanlässe bedeuten in der Pandemie ein deutlich grösseres Risiko als sonst und bleiben, wenn überhaupt, nur stark eingeschränkt möglich. Die Auflagen für Veranstaltende lassen wirtschaftlich selbsttragende Anlässe kaum zu. Das Publikum zögert schon beim Vorverkauf, sei es aus gesundheitlichen Sorgen oder aus Ungewissheit, ob die Veranstaltung tatsächlich stattfinden wird.
2. Kultur als Wirtschaftsfaktor:
In der Schweiz gibt es rund 65’000 Kulturunternehmen mit insgesamt rund 224’000 Beschäftigten. Der Beschäftigtenanteil in der Kultur- und Kreativwirtschaft ist mit 5 % vergleichbar mit jenem der Tourismusbranche (4.8 %). Der Kultursektor besteht zu über 90 % aus Mikrounternehmen mit weniger als 10 Angestellten und oft kleinen Gewinnmargen. Von den rund 65’000 Betrieben sind rund die Hälfte als juristische Personen organisiert, meistens als GmbH oder Verein (Quelle: BFS, Statistik zur Struktur der Schweizer KMU 2017, S. 12). Diese rund 32’500 Mikrounternehmen wiederum sind inhaber- bzw. arbeitgeberähnlich geführt (von durchschnittlich 1.7 Personen). Von Massenentlassungen, wie in anderen Branchen wird man also kaum hören. Aber viele Schliessungen und Konkurse können nur mit zielgerichteter Unterstützung abgewendet werden.
3. Kultur sind viele:
Neben Kulturschaffenden, Produzenten und Veranstalterinnen sind zahlreiche weitere Berufsgruppen von einem funktionierenden Kulturbetrieb abhängig, wie Licht- und Tontechniker, Grafikerinnen, Ausstellungsgestalter, Webdesignerinnen etc. Ohne einen funktionierenden Kulturbetrieb brechen auch ihre Einkommen weg.
4. Kulturvereine im Laienbereich:
Gemäss Kulturstatistik des Bundes 2019 sind rund 28 % der Schweizer Bevölkerung in Kulturvereinen aktiv. Die Tätigkeit der Kulturvereine im Laienbereich ist deshalb von grundlegender Bedeutung für die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung. Die momentane Situation ist auch für sie existenzbedrohend. Denn für sie sind die Einnahmen aus organisierten Veranstaltungen zentral.
5. Kultur ist Tieflohn:
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS stellt in ihrem Analysepapier von 2020 fest, dass Selbstständigerwerbende in Krisen wie der aktuellen besonders stark betroffen sind, insbesondere jene im Tieflohnbereich. Dazu zählen viele Kulturschaffende und ihre Strukturen.
6. Kultur braucht vereinfachte, realistische Massnahmen:
Der Ausschluss bestimmter Kulturakteure von den Massnahmen ist nicht nachvollziehbar. Auch Verlage, Buchhandlungen, Galerien, Musiklabels oder Kunstschulen resp. Pädagoginnen und Pädagogen, die künstlerische Fertigkeiten vermitteln, müssen Zugang zu den Massnahmen haben. Ebenso ist es unsinnig, Freischaffende, die als Unselbständige von Kurzanstellung zu Kurzanstellung arbeiten, von der Hilfe auszuschliessen. Diese Lücken gilt es in der Umsetzung der Massnahmen zu schliessen – für den Erhalt der kulturellen Vielfalt, unabhängig davon, ob es sich um nichtgewinnorientierte oder gewinnorientierte Akteure handelt. Der ganze Kultursektor ist gleichermassen von der COVID- Krise betroffen und darum müssen auch bei den Unterstützungsmassnahmen alle gleichbehandelt werden. Ausserdem sind die Massnahmen besser zu koordinieren und zu vereinfachen.
Vereinfachte, an der Realität orientierte Massnahmen – was heisst das:
• Vereinfachung der Anmeldung und Berechnung der Unterstützungsmassnahmen
• Einbezug der Kulturverbände bei der Ausarbeitung von einfacheren, realitätsbezogenen Unterstützungsmodellen
• Transparente, proaktive Kommunikation der zuständigen Bundesämter gegenüber den Kulturverbänden
• Einhaltung der verfassungsrechtlich garantierten Verfahrensrechte (Rechtsmittel)
• Ausfallentschädigung: Verzicht auf die im Kulturbereich unsinnige Unterscheidung von nicht-gewinnorientierten und gewinnorientierten Unternehmen (die allermeisten Kulturunternehmen arbeiten im besten Falle nur kostendeckend)
• Corona-Erwerbsersatz: Vereinzelte Arbeitseinsätze sollen möglich sein, ohne zum Verlust des ganzen Unterstützungsanspruchs zu führen. Das Ziel ist, dass die Betroffenen nicht zu Sozialfällen werden – was das Gemeinwesen wesentlich teurer zu stehen käme.
• Soforthilfe für Kulturschaffende: Vereinfachung der Verrechnungs- und Gesuchsmodelle sowie ausreichende Finanzierung
• Arbeitslosenversicherung: Es braucht eine längere Rahmenfrist von vier Jahren für alle Freischaffenden, die von den Folgen der Covid-19-Pandemie betroffen waren. Dabei soll dieselbe Leistung bezogen auf die Beitragszeit gelten: 12 oder 18 Monate Beiträge in einem Zeitraum von 4 Jahren.
Der Kultursektor unterstützt den Entwurf des Bundesrates
Aus diesen Gründen unterstützt der Schweizer Kultursektor den Entwurf des Bundesrates und begrüsst insbesondere:
– Die Weiterführung der Finanzhilfen für Kulturschaffende und Kulturunternehmen, ohne die der Kulturbereich faktisch zusammenbrechen würde (Art. 7).
– Die Weiterführung des Corona-Erwerbsersatz, idealerweise in existenzsichernder Form (Art. 9).
– Die Unterstützung für die Inhaberinnen von Kulturunternehmen und Angestellten in arbeitgeberähnlicher Stellung (Art. 10).
Eine sinnvolle Unterstützung des Kultursektors benötigt mehr Finanzmittel:
Das vom Bundesrat angedachte Massnahmenpaket im Bereich Kultur belief sich ursprünglich auf CHF 1.5 Milliarden für sechs Monate. Daraus wurde in einem ersten Schritt ein Betrag von CHF 280 Millionen für einen Zeitraum von zwei Monaten, der in einem zweiten Schritt auf sechs Monate ausgedehnt wurde. Auch wenn es sich beim Bedarf von CHF 1.5 Milliarden für 6 Monate um Hochrechnungen handelte, so zeigt sich jetzt deutlich, dass ein Fünftel dieses Betrags nicht reichen wird, um den Schweizer Kultursektor zu retten.
Eine detailliertere Gesamtberechnung des Finanzbedarfs für den Kulturbereich wird die Taskforce Culture bis Ende Juli 2020 nachreichen.
Darüber hinaus bedarf es einer weitsichtigen Planung von Projekten und Konjunkturprogrammen, die die Revitalisierung des Kulturbereichs anzustossen vermögen.»
Umfrage zur Erhebung des Finanzbedarfs
Wie der Schweizer Musikrat am 13. Juli mitteilt, hat Sonart eine Online-Umfrage für alle Akteure im Kulturbereich auf der Sonart-Website platziert. Aufgrund dieser Angaben soll der zukünftige Finanzbedarf des Kultursektors abgeschätzt werden. Alle professionellen Kultur- und Musikschaffenden sind aufgerufen, die Umfrage möglichst rasch zu beantworten.