Offener Brief der Schweizer Musikschaffenden
Heute kommt die Urheberrechts-Revision im Schweizer Parlament in die Differenzbereinigung. Sehr zum Unmut der Musikszene Schweiz ist dort neu eine Gesetzesänderung vorgesehen, die Schweizer Urheber gegenüber ausländischen schlechter stellen würde.
Ein Antrag aus der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) wolle, schreiben die Musikschaffenden, in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen die Urheberrechtsvergütungen für das TV- und Radioangebot streichen. Wenn internationales Recht eingehalten wird, müsste für die ausländischen Beträge weiterhin bezahlt werden, nur Schweizer Produktionen wären schlechter gestellt.
Die Vergütung koste Hotels pro Zimmer im Monat weniger als einen Franken, schreiben die Schweizer Musikschaffenden in einem offenen Brief ans Parlament. Das sei «ein miserabler Witz und eine Beleidigung für die Musikschaffenden der Schweiz».
Die URG-Revision wurde 2012 angestossen. Die Musikschaffenden haben sich laut ihrer eigenen Einschätzung «mit grossen Zugeständnissen hinter einen Kompromiss für die Revision gestellt», in dem nur noch sehr wenig von ihren ursprünglichen Forderungen enthalten sei. Der Vorstoss der RK-N bringe diesen Kompromiss aus dem Gleichgewicht und wende die Revision gegen sie. Der Ständerat habe das verstanden und die Tourismus-Forderung gestrichen, die RK-N habe sie nun wieder eingefügt.
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