Sperrung urheberrechtsverletzender Seiten
Das Landesgericht München hat entschieden, dass die Telekom, die als Internet Service Provider den Zugang zu nachweislich urheberrechtsverletzenden Websites wie goldesel.to ermöglicht, den Zugang zu der Website mittels DNS-Blocking sperren muss.
Laut dem deutschen Bundesverband Musikindustrie (BVMI) ist dies erstmals in einem Hauptsacheverfahren entschieden worden. Das Urteil stehe in einer Reihe mit der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, nach der Vodafone den Zugang zu der illegalen Webseite kinox.to sperren muss.
Strukturell rechtsverletzende Webseiten verfügen laut BVMI in der Regel über kein Impressum und keine zustellungsfähige Adresse. Den Betreibern gehe es darum, rechtsverletzende Inhalte anzubieten, um damit einen hohen Internet-Traffic und Werbeerlöse durch das Schalten von Werbebannern und so weiter zu generieren.
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