Brandenburg beschliesst Honorarmindeststandards
Als erstes deutsches Landesparlament hat der Landtag in Potsdam beschlossen, Mindeststandards für die Honorierung von freien Musikerinnen, Musikern sowie Vokalsolistinnen und Vokalsolisten verbindlich einzuführen.
Dem Beschluss liegt der Antrag «Für die Zukunft der Musik in Brandenburg: Auskömmliche Löhne für freie Musiker und Vokalsolisten» von Ulrike Liedtke, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und Vizepräsidentin des Deutschen Musikrates, zugrunde. Er wurde nach intensiven Diskussionen der vier Landtagsfraktionen von CDU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gefasst. Ab 2020 gelten die Honorarmindeststandards für vom Land geförderte Projekte, ab 2021 sollen auch die institutionell geförderten Orchester zur Einhaltung des Mindeststandards beim Engagement von Aushilfen verpflichtet werden.
Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, begrüsst den Beschluss. Er sieht darin ein zukunftsweisendes Signal, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für freie Musikerinnen und Musiker zu stärken. Die Situation der freischaffend Kreativen in künstlerischen und musikpädagogischen Berufen sei «in der viertstärksten Industrienation der Welt überwiegend desaströs». Die aktuelle Entscheidung des Brandenburger Landtages zugunsten der Freischaffenden sei «eine Blaupause für die anderen Länderparlamente, eine soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern zu gewährleisten, die nicht in die Altersarmut führt.»