Brandenburg mit Mindestlohn für Musiker
Als erstes deutsches Landesparlament hat der Landtag Brandenburg beschlossen, die Mindeststandards der Deutsche Orchestervereinigung (DOV) für die Honorierung freischaffender Musiker und Vokalsolisten verbindlich einzuführen. Der DOV gefällt das.
Laut DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens hat die Landtagsentscheidung zugunsten freischaffender Musiker und Sängerinnen Vorbildcharakter. Dies sei ein bundesweit wichtiges Signal und ein grosser Schritt in die richtige Richtung, um perspektivisch «der Selbstausbeutung, Prekarisierung und Altersarmut von freischaffenden Musikern und Sängerinnen entgegenzuwirken».
Die DOV-Mindeststandards legen für die Mitwirkung Freischaffender in Proben, Aufführungen und Musikprojekten konkrete Honorarsätze fest. Diese werden ab 2019 im Land Brandenburg eingeführt, gelten verbindlich ab 2020 für vom Land geförderte Projekte und erfassen spätestens ab 2021 auch die vom Land institutionell geförderten Orchester. Die Honorarsätze werden jährlich an die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung angepasst.
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