Botschaft der St.Galler Regierung zum Kulturgesetz

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Botschaften zu einem Kulturerbegesetz und einem Kulturförderungsgesetz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Botschaften bilden eine neue gesetzliche Basis, um im Sinn der Kantonsverfassung Kultur zu fördern und das kulturelle Erbe zu bewahren.

Regierungsrat des Kantons St. Gallen. Foto: zvg

Der Kantonsrat soll dank der neu vorgesehenen Kulturförderstrategie regelmässiger und im Rahmen einer Gesamtschau in die Ausrichtung der Kulturpolitik eingebunden werden. Überdies wird die regionale Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander und mit dem Kanton in den Kulturförderplattformen (Südkultur, Rheintaler Kulturstiftung, Kultur Toggenburg, Thurkultur und ZürichseeLinth) gesetzlich abgestützt. Die Gemeinden werden zudem auch gesetzlich für die Förderung kultureller Aktivitäten und Baudenkmäler von lokaler Bedeutung zuständig, wobei das Ausmass ihrer Fördertätigkeit in ihrer Verantwortung bleibt.

In der Vernehmlassung, die im Sommer 2016 durchgeführt wurde, hat die klar überwiegende Zahl der 55 Teilnehmenden (Parteien, Gemeinden, kirchliche und kulturelle Institutionen usw.) beide Gesetzesentwürfe als notwendig, zeitgemäss und sinnvoll beurteilt. In der Kulturförderung wird zugunsten der Kulturinstitutionen und Kulturschaffenden die heutige Praxis festgeschrieben und damit legitimiert.

Die Regierung leitet die Kulturgesetze auf die Februarsession 2017 dem Kantonsrat zu. Die parlamentarischen Beratungen sind in der April- und Junisession 2017 geplant.

 

 

Das könnte Sie auch interessieren