Musizieren ist in Deutschland Unesco-Kulturerbe
Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz haben auf Vorschlag des Deutschen Musikrates das Instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen
Zur Begründung heisst es unter anderem, das Expertenkomitee würdige den Vorschlag als «intergenerationelle, schichtenübergreifende und interkulturelle Kulturform». Die vielfältigen Organisationsformen sowie die weite Verbreitung seien bemerkenswert. Dies ermögliche das Mitwirken einer breiten Trägerschaft in ländlichen wie auch urbanen Räumen, für die das Musizieren eine identitätsstiftende und integrative Funktion besitze.
Die Aufnahme des Amateur- und Laienmusizierens in das «Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes» ist nach Ansicht Martin Maria Krügers, des Präsidenten des Deutschen Musikrates, eine wertvolle Berufungsgrundlage für die musikpolitische Arbeit des Deutschen Musikrates und seiner Mitgliedsverbände, um die Rahmenbedingungen für das Musikleben in Deutschland zu verbessern.
2014 wurde auf Vorschlag des Deutschen Musikrates und des Deutschen Bühnenvereins, in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Orchestervereinigung, bereits die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.