St. Galler Kulturfördergesetz wird revidiert
Die Regierung des Kantons St. Gallen schickt zwei Entwürfe zur Anpassung der Kulturgesetzgebung in die Vernehmlassung: Eine Totalrevision soll das geltende Kulturförderungsgesetz an die heutigen Anforderungen und Gegebenheiten anpassen.
Das St. Galler Kulturförderungsgesetz aus dem Jahr 1995 entspreche den Anforderungen und Gegebenheiten der heutigen Kulturförderung nicht mehr, schreibt der Kanton, eine Totalrevision sei deshalb überfällig. Gleichzeitig fehle eine gesetzliche Grundlage zur Bewahrung und Überlieferung des kulturellen Erbes in seiner Gesamtheit, insbesondere von beweglichen Kulturgütern wie beispielsweise der Handschriften und Archivalien der Stiftsbibliothek oder des Stiftsarchivs, die zum UNESCO-Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen gehören.
Zugleich erfordert die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in der Denkmalpflege, die der Kantonsrat mit dem Entlastungsprogramm 2013 verlangte, Änderungen auf Gesetzesstufe. Auch bringen das neue Kulturförderungs- und das neue Kulturerbegesetz mit klaren Definitionen und Zielsetzungen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Die Arbeiten für die neuen Kulturgesetze wurden insbesondere durch Aufträge des Kantonsrates zur Aufgabenteilung und Schwerpunktbildung in der Kulturförderung ausgelöst. Die Stossrichtungen für die neuen Gesetze wurden in den Jahren 2014 und 2015 in den kantonalen Kulturkonferenzen diskutiert. Der Entwurf des neuen Kulturförderungsgesetzes «nimmt Rücksicht auf die Heterogenität des Kantons, legt den Fokus auf starke Kulturregionen und folgt dem Grundsatz der Subsidiarität».
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch auf der Webseite des Kantons abrufbar:
http://www.sg.ch/home/staat___recht/staat/Kantonale_Vernehmlassungen.html