Kein Musikschulgesetz für Zürich
Die Kommission für Bildung und Kultur des Zürcher Kantonsratses beantragt dem Kantonsrat mit 8 zu 7 Stimmen, auf ein geplantes Musikschulgesetz gar nicht erst einzutreten.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist das Musikschulgesetz laut der Medienmitteilung des Rates unnötig. Die bestehenden Musikschulen böten ein kantonsweit umfassendes und qualitativ gutes Angebot. Der Bundesverfassungsauftrag, wonach allen Kindern und Jugendlichen der Zugang zu musikalischer Bildung ermöglicht werden solle, werde im Kanton Zürich erfüllt.
Die Bundesvorgabe nach sozialverträglichen Elternbeiträgen gilt auch ohne eine kantonale gesetzliche Grundlage, schreibt der Rat weiter. Die Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass die Zusammenarbeit unter den Gemeinden funktioniert und die Beiträge des Kantons an die Betriebskosten der Musikschulen auf dem gegenwärtigen Niveau bleiben sollen. Insgesamt bestehe deshalb kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Die Kommissionsminderheit unterstützt das neue Musikschulgesetz, weil es aus ihrer Sicht einen Mehrwert bringt. So erhalten regional und überregional geführte Musikschulen eine gesetzliche Basis. Mit Verweis auf den Verfassungsauftrag sieht es die Kommissionsminderheit als geboten, die Organisation, die Anerkennungskriterien und die Finanzierung der Musikschulen gesetzlich zu regeln. Wegen der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Organisation und Qualität betrachtet sie eine höhere finanzielle Beteiligung des Kantons an den Betriebskosten der Musikschulen als gerechtfertigt. Damit könne das neue Musikschulgesetz einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der musikalischen Bildung beitragen.
Die FDP verlangt ein grundsätzliches Umdenken und fordert ein Gutscheinsystem im Sinne einer Subjektfinanzierung anstelle der heutigen Objektfinanzierung. Die Eltern würden den gewünschten Musikunterricht für ihr Kind aus dem öffentlichen und privaten Angebot auswählen und so einen Wettbewerb schaffen, der sich an der tatsächlichen Nachfrage orientieren würde. Aus diesem Grund wird die FDP Rückweisung beantragen, falls der Kantonsrat entgegen dem Kommissionsantrag eintreten sollte.