Wie der Bund die musikalische Bildung fördert

Der Bund fördert die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen seit 2012. 2016 werden die Massnahmen erweitert und das neue Programm «jugend+musik» lanciert.

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Seit vier Jahren fördert der Bund die musikalische Bildung auf der Grundlage des Kulturförderungsgesetzes. Die Kompetenzen des Bundes wurden erweitert durch den von Volk und Ständen am 23. September 2012 angenommenen Verfassungsartikel 67a BV (Musikalische Bildung). 2016 beginnt eine neue Förderperiode.

In der neuen Förderperiode 2016-2020 werden die bestehenden Massnahmen zur Förderung der musikalischen Bildung fortgeführt und ausgebaut. Namentlich sollen Musikformationen, Musikwettbewerbe und Musikfestivals verstärkt unterstützt werden.

Die wichtigste Neuerung besteht in der Einführung des Programms «jugend+musik»Dieses hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung unter pädagogischen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten gesamtheitlich zu fördern.

Neu besteht auch eine Regelung, die Musikschulen verpflichtet, allen Schülerinnen und Schülern sowie allen Berufsfachschülerinnen und -schülern bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife anbieten, die deutlich unter den Erwachsenentarifen liegen. Ferner sollen die Schulen den besonders begabten Schülerinnen und Schülern Spezialtarife anbieten, die sich nach der Zahl der besuchten Unterrichtseinheiten richten.

Wie viel Geld ist für die Förderung der musikalischen Bildung vorgesehen? Das Parlament verabschiedete im Rahmen der Beratung zur Kulturbotschaft 2016-2020 einen Zahlungsrahmen in der Höhe von insgesamt 17,3 Millionen Franken. Von den durchschnittlich rund 3,5 Millionen Franken pro Jahr sind dabei durchschnittlich rund 2,5 Millionen Franken jährlich für das Programm «jugend+musik» bestimmt.

Die Einführung des Programms «jugend+musik»
Das Programm basiert auf drei Säulen: Aus- und Weiterbildung von «jugend+musik»-Leitenden, Musikkurse und Musiklager.

1) Aus- und Weiterbildung von «jugend+musik»-Leitenden: Das Programm bildet Leitende aus, die Kinder und Jugendliche im Rahmen von Kursen und Lagern in Musik unterrichten und Freude an der Musik vermitteln. Die j+m-Leitenden sind zu regelmässiger Weiterbildung verpflichtet. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Modulsystems. Angehende j+m-Leitende absolvieren ein Grundmodul sowie weitere Module in Pädagogik und Musik.

2) Musikkurse: Das Programm unterstützt Musikkurse für Kinder und Jugendliche, die von einem zertifizierten j+m-Leitenden durchgeführt werden. Die Kurse müssen mindestens zehn Lektionen umfassen und es müssen mindestens fünf Kinder oder Jugendliche daran teilnehmen. Die Beiträge pro Teilnehmerin und Teilnehmer werden jährlich durch das BAK auf der Basis von fixen Ansätzen festgelegt. Die Leiterinnen und Leiter entscheiden im Rahmen gewisser Eckwerte selber über die Verwendung der Programmbeiträge (Infrastruktur, Entlöhnung Lehrpersonen usw.), was einen möglichst bedarfsorientierten Mitteleinsatz sicherstellt.

3) Musiklager: Das Programm unterstützt Musiklager für Kinder und Jugendliche, die von einem zertifizierten j+m-Leitenden durchgeführt werden. Die Lager dauern zwischen zwei und sieben Tagen und es müssen mindestens zehn Kinder oder Jugendliche daran teilnehmen. Es werden ebenfalls Beiträge gestützt auf fixe Ansätze ausgerichtet. Die Lager müssen in aller Regel in der Schweiz stattfinden, um ein gutes Kosten-/Nutzenverhältnis zu erreichen und die Wertschöpfung in der Schweiz zu behalten.

Es ist geplant, das Programm etappenweise einzuführen: Ausbildungen zum j+m-Leitenden werden ab 2016 angeboten. Musikkurse und Musiklager werden ab 2017 unterstützt. Für die Gesuchsbearbeitung ist eine externe Stelle zuständig, die das Programm im Auftrag des BAK abwickelt. In Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ist dieser Auftrag an Res Publica Consulting AG vergeben worden.

Die Teilnahmevoraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung sowie die Förderkriterien für die Unterstützung von Musikkursen und Musiklagern sowie weitere Details finden sich im Förderungskonzept des Eidgenössischen Departements des Innern, unter folgendem Link:
http://www.bak.admin.ch/kulturschaffen/04250/04255/05057/index.html?lang=de

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