Urheberrechte in Deutschland auf dem Prüfstand
Das deutsche Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten verabschiedet. Der deutsche Kulturrat sieht Gefahren.
Der Deutsche Kulturrat ist erfreut, dass Verwertungsgesellschaften laut dem nun verabschiedeten Text kulturell bedeutsame Werke und Leistungen fördern und Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen für ihre Berechtigten einrichten sollen. Im Referentenentwurf war noch eine Kann-Vorschrift vorgesehen.
Als positiv erachtet der Deutsche Kulturrat ferner eine vorgesehene Regelung zur Sicherheitsleistung, um sicherzustellen, dass Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien ihrer Vergütungspflicht auch nach langwierigen Rechtsstreitigkeiten nachkommen.
Bedauerlich ist laut der Mitteilung des Kulturrates hingegen, dass nach wie vor vorgesehen ist, Mitglieder in Aufsichtsgremien zur Offenlegung von sensiblen personenbezogenne Daten oder mit Blick auf Unternehmen von wettbewerbsrelevanten Informationen zu zwingen. Schade sei ferner, dass die Verwertungsgesellschaften auf ihren Internetseiten die geschlossenen Gesamtverträge veröffentlichen sollten. So müssten letztlich Geschäftsgeheimnisse dargelegt werden.
Besonders bedauert der Kulturrat, dass mit dem VGG «die Chance zur Klarstellung der Verlegerbeteiligung an Vergütungen der Verwertungsgesellschaften vertan wurde». Laut Olaf Zimmermann, dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, muss vor allem für die «seit Jahren schwebende Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aufgrund von Nutzungsrechten oder gesetzlichen Vergütungsansprüchen» eine Lösung gefunden werden.