Grünes Licht für das Klanghaus Toggenburg

Die St. Galler Regierung hat die Botschaft für den Bau des Klanghauses Toggenburg verabschiedet. Sie beantragt dem Kantonsrat einen Kredit von 19,3 Millionen Franken für die Klangwerkstatt oberhalb von Unterwasser. Das Parlament wird das Geschäft voraussichtlich in der Novembersession beraten.

Simulation «Klanghaus in der Landschaft»: nightnurse images, Zürich

Das geplante Klanghaus soll den Kursort Seegüetli oberhalb von Unterwasser ersetzen, ein Angebot der Klangwelt Toggenburg schaffen und zum musikalischen und architektonischen Zentrum für Naturtonmusik werden. Als Klangwerkstatt mit einzigartiger Akustik soll das Klanghaus sowohl professionelle Musikerinnen und Musiker als auch Laien für Proben, Kurse, Forschung und Experimente anziehen.

Das Raumprogramm des Klanghauses Toggenburg umfasst vier akustisch spezielle Klangräume, die wie ein Instrument gestimmt werden können. Das Gebäude ist als integrale Holzkonstruktion geplant. Der Kanton plant als Bauherr das Klanghaus. Als Betreiber des Klanghauses ist die Klangwelt Toggenburg vorgesehen.

Die Gesamtkosten für den Bau des Klanghauses einschliesslich aller Vorbereitungsarbeiten belaufen sich auf 24,3 Millionen Franken. Davon werden 5 Millionen Franken durch Stiftungen und Gönner finanziert und vor Baubeginn rechtlich verbindlich sichergestellt. Für den Kanton verbleibt ein Kreditbedarf von 19,3 Millionen Franken. Entsprechend untersteht der Kantonsratsbeschluss dem obligatorischen Finanzreferendum. 

Das Projekt Klanghaus der Arbeitsgemeinschaft Meili, Peter Architekten und Staufer & Hasler Architekten stösst auch auf Interesse bei Privaten, bei möglichen Gönnerinnen und Gönnern sowie bei Stiftungen. Ein massgeblicher Teil der privaten Drittmittel sei  bereits zugesichert oder in Aussicht gestellt, schreibt der Kanton. Das Bauvorhaben werde erst in Angriff genommen, wenn die Mitfinanzierung im Umfang von 5 Millionen Franken durch private Geldgeber gesichert sei. 

Nach der Zuleitung der Botschaft an den Kantonsrat wird in der Septembersession die vorberatende Kommission bestellt. Die erste Lesung im Kantonsrat findet voraussichtlich in der Novembersession 2015 statt, die zweite Lesung in der Februarsession 2016. Stimmt der Kantonsrat dem Projekt zu, ist im Jahr 2016 die Volksabstimmung geplant. Bei einer Zustimmung durch den Souverän könnte im Jahr 2018 mit dem Bau begonnen werden.

 

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