Mehr Transparenz im Tickethandel
Das Staatssekretariat für Wirtschaft des Bundes (Seco) hat Gespräche mit Schweizer Ticketing-Unternehmen abgeschlossen. Letztere sollten bis Mitte März 2015 ihre Preisbekanntgabe-Praktiken so angepasst haben, dass Service- und Zahlungsgebühren in den Ticketpreis eingeschlossen sind.
Das SECO hat seit Frühsommer 2014 verschiedene Ticketing-Unternehmen darauf hingewiesen, dass beim Verkauf von Tickets in vielen Fällen Gebühren oder Zuschläge zusätzlich in Rechnung gestellt werden, die für die Konsumentinnen und Konsumenten obligatorisch sind. Der Nichteinschluss solcher Gebühren in den Gesamtpreis kann die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verletzen, welche die Bekanntgabe des Gesamtpreises verlangt.
Gesamtpreis bedeutet, dass der angezeigte Preis überwälzte öffentliche Abgaben, Urheberrechtsgebühren, vorgezogene Entsorgungsbeiträge sowie weitere nicht frei wählbare Zuschläge jeglicher Art enthalten muss.
Die Intervention hat Gespräche zur Folge gehabt, die nun abgeschlossen sind. Bis Mitte März 2015 sollten die Ticketing-Unternehmen laut der offiziellen Medienmitteilung des Bundes ihre Anpassungen, insbesondere im Rahmen ihrer Internetauftritte, soweit angepasst haben, dass sie PBV-konform sind. Allfällige Service- und Zahlungsgebühren müssen dann, soweit sie nicht frei wählbar sind, in den Gesamtpreis eingeschlossen sein.