Bundesrat nimmt Stellung zu Aufenthaltsbewillligungen
Der Basler Nationalrat Daniel Stolz wollte vom Bundesrat wissen, wie viele Kunstschaffende aus Drittstaaten in den letzten Jahren eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten haben, welchen Einfluss Kürzungen der Kontingente dabei haben und ob in diesem Bereich allenfalls Regelungslücken bestehen. Nun liegt die Antwort vor.
Laut Bundesrat haben in den letzten drei Jahren jeweils über 2000 Kulturschaffende eine achtmonatige Bewilligung erhalten. Darüber hinaus seien jährlich rund 130 Arbeitsbewilligungen für Fachkräfte im Kulturbereich zu Lasten des Drittstaatenkontingents erteilt worden, unter anderem für Schauspieler, Musiker in Symphonieorchestern oder Lehrpersonal an Konservatorien.
Die Folgen der Kürzung der kontingentierten Bewilligungen könnten, so der Bundesrat weiter, derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Zuteilung der Kontingente liege in erster Linie in der Kompetenz der Kantone. Nach dem Willen des Bundesrates soll die erfolgte Kürzung durch eine bessere Ausschöpfung des inländischen Potenzials aufgefangen werden. Für die Zulassung von hochqualifizierten Spezialisten, die in der Schweiz dringend benötigt werden und weder hierzulande noch im EU-Raum zu finden sind, bestünden weiterhin Zulassungsmöglichkeiten.
Aus Sicht des Bundesrates besteht derzeit keine grundlegende Regelungslücke. Bei Musikern könne von einem hohen wissenschaftlichen Interesse ausgegangen werden, wenn sie an einer Hochschule mit einem genügend grossen Pensum beschäftigt seien. Ein solches liegt in der Regel jedoch nicht vor, wenn sich eine Musikerin oder ein Musiker nach einem Hochschulabschluss in der Schweiz selbständig machen möchte.