Keine Zweckentfremdung der Lotteriegelder

Gemäss dem Entwurf über das Bundesgesetz über das Geldspiel besteht künftig die Möglichkeit, dass Kantone Betriebskosten gemeinnütziger Kulturinstitutionen regelmässig aus den Lotteriefonds subventionieren. Laut Suisseculture, dem Dachverband der Kulturschaffenden, ist das keine gute Idee.

Foto: KFM/pixelio.de

Betriebsbeiträge sollen aus der Sicht von Suisseculture wie bisher aus dem ordentlichen Haushalt der öffentlichen Hand finanziert werden, da es sich dabei um verfassungsmässige und gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben der Kantone handelt. Es können nicht angehen, dass Staatsaufgaben aus den Einnahmen von Glücksspielen finanziert würden, so Suisseculture weiter.

Das Kunst- und Kulturschaffen in der Schweiz wird gemäss Bundesverfassung und den meisten kantonalen Verfassungen von der öffentlichen Hand gefördert. Ohne diese Förderung hätten nur die wenigsten professionellen Künstlerinnen und Künstler in der Schweiz eine ökonomische Existenzgrundlage und die Vielfalt der kulturellen Angebote würde ausgedünnt.

Vor allem künstlerische Einzelprojekte werden in den meisten Kantonen bis anhin aus den Einnahmen der Grosslotterien unterstützt, während ständige Kunstinstitutionen mit Jahresbudgets aus den ordentlichen Haushalt der Kantone und Gemeinden subventioniert werden. Dies ist aus der Sicht der Kulturschaffenden richtig und soll auch so bleiben.

Suisseculture begrüsst aber generell, dass der Gewinn aus Grosslotterien auch künftig vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Ebenso sind aus Sicht von Suisseculture die im Gesetzesentwurf genannten Kriterien sowie die vorgesehene höhere Transparenz der Vergabeprozesse zu begrüssen.
 

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