Am Verfassungsziel vorbei

Der Schweizer Musikrat und die ihm angeschlossenen Verbände bedauern, dass der Bund kein Rahmengesetz für die musikalische Bildung schaffen will.

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Am 28. Mai hat der Bundesrat den Entwurf der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert noch bis zum 19. September. Der Bundesrat will damit nun den in der Volksabstimmung vom 23. September 2012 haushoch angenommenen Verfassungsartikel Musikalische Bildung im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes umsetzen, anstatt dafür ein eigenes Musikgesetz zu schaffen.

Der Schweizer Musikrat (SMR) hat sich nun bereits öffentlich zu diesem Entwurf geäussert. In seiner Medienmitteilung vom 4. Juli schreibt er, die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung des Verfassungsartikels zur musikalischen Bildung sei über weite Strecken unbefriedigend. Nur wenige Regelungen, zum Beispiel die neuen Bestimmungen zur Unterstützung des Laienmusizierens oder die Schaffung des Programms «Jugend und Musik» seien positiv zu werten.

Hingegen erachtet es der SMR als problematisch, wenn Tarifermässigungen für einkommensschwache Familien und für talentierte Musikschüler, die mehrere Fächer belegen, nicht von Gemeinden oder Kantonen, sondern über allgemeine Tariferhöhungen an den Musikschulen ausgeglichen werden sollen. Er sieht damit die Chancengleichheit und den Zugang zur Musikschule für Kinder aus dem Mittelstand in Gefahr.

Der Bundesrat schlägt vor, für Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Ausbildung auf der Sekundarstufe II Tarife anzubieten, «die unter den Erwachsenentarifen zu liegen haben». Diese Formulierung schätzt der SMR als gefährlich ein: «Mit der vorgesehenen Formulierung werden Tür und Tor für Tariferhöhungen geöffnet, eine Entwicklung, die die Existenz vieler Musikschulen in Frage stellt. Eine Gemeinde wäre de jure bereits mit einer Subventionierung von einem Prozent der Erwachsenentarife gesetzeskonform. Die Schweizer Musikschulen werden aktuell in einer Spannbreite von 15 bis 75 Prozent von der öffentlichen Hand subventioniert. Das Ziel, die angemessene Beteiligung der öffentlichen Hand am Musikunterricht an Musikschulen landesweit zu harmonisieren, wird mit dem Vorschlag in keiner Weise erreicht.»

Dass der Bund den Verfassungsartikel zur musikalischen Bildung im Kulturförderungsgesetz unterbringen will, wertet der SMR als «fatale Weichenstellung». Deshalb bleibt der SMR bei seiner zentralen Forderung: Der Bund habe «mit einer Rahmengesetzgebung eine Grundlage für kohärente Rahmenbedingungen über alle Bereiche (Schulen, Musikschulen und Laienverbände) der musikalischen Bildung zu schaffen, an denen sich die Kantone für die Breiten-, die Begabten- und die Grundförderung orientieren können».
 

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