Neue Empfehlungen fürs Schweizer Urheberrecht
Die Schweizer Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 einberufen wurde, hat ihren Schlussbericht veröffentlicht.
In der Arbeitsgruppe haben Kunstschaffende sowie Vertreterinnen und Vertreter der Produzenten, der Wirtschaft, der Nutzer und der Konsumenten während gut einem Jahr die zahlreichen Kritikpunkte am Urheberrecht im digitalen Zeitalter zusammengetragen und intensiv diskutiert.
Als Ergebnis schlägt die AGUR12 ein Massnahmenpaket mit fünf Schwerpunkten vor: Verbesserung der Information für die Konsumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität legaler Angebote, Vereinfachung der Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts an die neusten Entwicklungen.
Diese Empfehlungen richten sich teils an die Rechteinhaber und die Verwertungsgesellschaften, teils an den Gesetzgeber und die Verwaltung. Downloads vom Internet sollen zulässig bleiben; unbewilligte Uploads dagegen bleiben verboten.
Der Schlussbericht der AGUR12: www.ige.ch