Gema und Musikveranstalter einigen sich

Die deutsche Urheberrechtsgesellschaft GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. haben sich auf einen Gesamtvertrag geeinigt. Er regelt die Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgerwiedergabe sowie in Musikkneipen oder Clubs und Diskotheken.

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Der Vertrag regelt die Lizenzvergütung der Urheber und deren Verleger für die Nutzung ihres musikalischen Repertoires in künftig vier Tarifen: Einzelveranstaltungen mit Livemusik (U-V) oder Tonträgerwiedergabe (M-V) ebenso, wie die Musiknutzung im Bereich von Musikkneipen (M-CD II 1) oder Clubs und Diskotheken (M-CD II 2).

Die neu vereinbarte Tarifstruktur ist linear ausgerichtet, das heisst: je grösser die Veranstaltungsfläche und je höher das Eintrittsgeld, umso höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Konzertveranstaltungen sind von der Strukturreform nicht betroffen. Für sie gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.

Mehr Infos: www.gema.de/veranstaltungstarife

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