Neues Reglement für Aarauer Musiklehrpersonen
Der Einwohnerrat der Stadt Aarau hat das Reglement über das Anstellungsverhältnis der Musiklehrpersonen der Stadt genehmigt. Das neue Reglement ersetzt das bisherige aus dem Jahr 1983.
Unter anderem erlaubt es das neue Reglement Kindern, gewisse Instrumente bereits früher zu erlernen als bisher, weil Instrumente in kleineren Ausführungen und dem Alter der Kinder angepasste Unterrichtsformen und Zeitstrukturen heute bereits einen Einstieg in den Instrumentalunterricht im Vorschulalter ermöglichen.
Mit dem revidierten Reglement kann die Musikschule überdies bei nachgewiesenem Bedarf zusätzliche Fächer wie Akkordeon oder Sologesang anbieten. Zudem sollen bislang übliche unterschiedliche Anstellungsbedingungen zwischen den Lehrpersonen der Musik- und der Volksschule ausgeglichen werden.
Die Kosten für das erweiterte Angebot an Fächern und für ein breiteres Alterssegment der Schüler und Schülerinnen werden rund 53’000 Franken pro Schuljahr betragen. Das revidierte Reglement der Musikschule führt im weiteren zu zusätzlichen Lohnkosten von 58’000 Franken pro Schuljahr. Dieser Betrag soll kontinuierlich durch Neuanstellungen und Pensionierungen reduziert werden.