WEKO eröffnet Untersuchung im Bereich Saiteninstrumente
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen die Zofinger Instrumentenhändlerin Musik Olar AG eröffnet. Wegen konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen von kartellrechtlich unzulässigen Wettbewerbsabreden ist eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden.
In Bezug auf den Vertrieb von Saiteninstrumenten lägen den Wettbewerbsbehörden konkrete Informationen vor, die auf das Vorliegen von Abreden über Mindest- oder Festpreise (sogenannte Preisbindungen der zweiten Hand) hindeuteten, schreibt die Bundesverwaltung. Betroffen seien insbesondere Gitarren, Bässe und Zubehör der Marken Ibanez, Martin und Fulltone.
Diesen Informationen zufolge habe die Musik Olar AG auf ihre Wiederverkäufer systematisch Druck ausgeübt, in erster Linie durch die direkte Beeinflussung der Preis- und Rabattpolitik.
Es bestünden zudem Indizien, welche darauf hindeuteten, dass die Preisbindungen der zweiten Hand unter Mitwirkung anderer Marktteilnehmer zustande gekommen seien. Mit der Untersuchung soll geprüft werden, ob kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden im genannten Sinne vorliegen.