Urner Vernehmlassung zum freiwilligen Musikunterricht

Im Auftrag des Regierungsrats des Kantons Uri hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule gestartet.

 

Rathaus Altdorf (Bild: Wikimedia/Paebi)

Im Kern geht es darum, heisst es in der Medienmitteilung, dem Kanton zu ermöglichen, der Musikschule Uri künftig höhere finanzielle Beiträge auszurichten. Der freiwillige Musikunterricht ist gemäss kantonalem Gesetz über Schule und Bildung eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Dabei obliegt es dem Kanton, den freiwilligen Musikunterricht für Lernende der Volksschule und der Sekundarstufe II durch Beiträge zu unterstützen. Im Nachgang zur Volksabstimmung vom 25. September 2022 zur Revision des Bildungsgesetzes beziehungsweise im Rahmen der Anschlussgesetzgebung sei nun auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule zu revidieren.

Die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung dauert bis am 26. September 2024. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Regierungsrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Der frühestmögliche Termin für die Behandlung des revidierten Gesetzes im Landrat ist der 5. Februar 2025. Unter Einhaltung dieses Zeitplans könnte die revidierte Verordnung am 1. August 2025 in Kraft treten.

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