Kanton Neuenburg revidiert Kulturförderung
Der Neuenburger Staatsrat hat einen Entwurf des Gesetzes über die Förderung kultureller und künstlerischer Tätigkeiten (FKG) angenommen.
Mit diesem Gesetzentwurf soll die kantonale Kulturpolitik öffentliche und private Akteure besser koordinieren, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit verstärkt berücksichtigen und den Zugang zur Kultur so erleichtern, dass möglichst viele Menschen unabhängig von Alter, Nationalität, Geschlecht, sozialer Herkunft oder Behinderung die Möglichkeit haben, die Angebote des Kantons zu nutzen.
Mit dem neuen Gesetz ist auch eine Erhöhung des Budgets für Subventionen vorgesehen. Es soll über drei Jahre um 1,2 Millionen Franken erhöht werden. Ausserdem ist die Schaffung einer zusätzlichen halben Stelle vorgesehen, um die Umsetzung des neuen Gesetzes zu begleiten.
Mehr Infos (französisch):
https://www.ne.ch/medias/Pages/20240222_LEAC_projet_loi_faveur_culture.aspx