Arbeitsbeitrag als Förderinstrument für die freie Szene
Die Stadt Zürich hat ihre formalen und inhaltlichen Förderkriterien aktualisiert und mit dem «Arbeitsbeitrag» ein neues Förderinstrument geschaffen.
Der Arbeitsbeitrag ermöglicht Recherchen Kreativer, «die Entwicklung von Ideen, das Experimentieren mit Formen und Formaten sowie verstärkt einen ergebnisoffenen Prozess», wie die Stadt schreibt. Er verstehe sich als Pauschalbeitrag, mit dem beispielsweise Honorare, Aufwände oder Lebenshaltungskosten gedeckt werden könnten.
Der Arbeitsbeitrag richtet sich an Einzelpersonen und Gruppen und wird in einem ersten Schritt 2024 in den drei Ressorts Jazz/Rock/Pop, Klassische/Neue Musik und Literatur eingeführt. Jährlich stehen dafür 700’000 Franken zur Verfügung. Als Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe dient der Monatsansatz von 5000 Franken pro Person. Der Maximalbetrag für einen Arbeitsbeitrag beträgt 20’000 Franken.
Gleichzeitig hat die Dienstabteilung Kultur die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Fördergesuche aktualisiert. Sie sind nicht mehr Teil des Kulturleitbilds, sondern in den Richtlinien der jeweiligen Ressorts integriert. Sie sollen «den aktuellen gesellschaftlichen und künstlerischen Rahmenbedingungen besser Rechnung» tragen und mithelfen, «die Transparenz und Verständlichkeit der Verfahren und Förderentscheide zu erhöhen».