Vernehmlassung zum Musikschulgesetz des Kantons Schwyz
Der Schwyzer Regierungsrat schlägt vor, dass der Kanton Musikschulen anhand einheitlicher Vorgaben anerkennt und sich an deren Kosten beteiligt.
Ende Oktober 2022 hat der Kantonsrat die Initiative «Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung (Musikschulinitiative)» angenommen und damit den Regierungsrat beauftragt, ein Musikschulgesetz im Sinne der Initiative zu unterbreiten.
Im nun vorliegenden, schlanken Gesetzesentwurf werden die Aufgaben der verschiedenen Instanzen und Institutionen laut der Medienmitteilung des Kantons Schwyz klar umschrieben. Der Kanton anerkennt Musikschulen, beteiligt sich an deren Kosten (im Umfang von 25 Prozent der Aufwände für die Besoldung von Schulleitung und Lehrpersonen) und macht entsprechende Vorgaben. Die Gemeinden haben für den Musikunterricht beziehungsweise den Zugang dazu zu sorgen. Die anerkannten Musikschulen haben ein musikalisches Mindestangebot zu gewährleisten und die musikalische Bildung zu fördern.
Das Gesetz macht etwa Vorgaben bezüglich der Ausbildung, Anstellung und Besoldung der Musikschullehrpersonen an anerkannten Musikschulen. Nur so ist es möglich, dass die Musikschulen Angebote zu vergleichbaren Bedingungen anbieten und somit für Kinder und Jugendliche im ganzen Kanton das Erlernen eines speziellen Instruments oder eine spezielle Förderung auch ausserhalb der Wohngemeinde zu ähnlichen Bedingungen möglich wird.
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https://www.sz.ch/kanton/medien-informationen/medienmitteilungen.html/8756-8757-8803-10391-10392/news/18759