PGM: 72,8% Ja! Und was geschieht jetzt?
An der Sitzung der Parlamentarischen Gruppe Musik vom 6. Dezember in Bern ging es um die Umsetzung des Verfassungsartikels zur Musikförderung. Es zeigten sich erhebliche Unterschiede in den Haltungen zwischen der EDK und den Musikverbänden.
Am 23. September letzten Jahres wurde der Verfassungsartikel zur Musikförderung mit rekordverdächtiger Höhe angenommen. Gegen drei Viertel der Stimmbürger stimmten zu und signalisierten damit, dass in diesem Bereich etwas getan werden müsse. Wie wird der Auftrag nun umgesetzt? Für den dritten Absatz des neuen Verfassungsartikels, der die ausserschulische Musikförderung betrifft, ist der Bund zuständig. Bundesrat Berset hat umgehend eine Arbeitsgruppe einberufen, die Vorschläge ausarbeiten soll. An der Sitzung der Parlamentarischen Gruppe Musik (PGM) unter der Leitung von Ständerätin Christine Egerszegi (die leider all ihre Ratskollegen entschuldigen musste) ging es vor allem um die Musikförderung in der Schule. Susanne Hardmeier, die stellvertretende Generalsekretärin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), war eingeladen, um die Umsetzung aus der Sicht der EDK zu schildern.
Von «läuft» bis Desaster
In ihrem Referat zeigte sie die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden bei der Konkretisierung des Verfassungsartikels auf. Bei der Umsetzung von Absatz 2 zum Musikunterricht an den Schulen verwies sie auf die ohnehin laufenden Arbeiten in den Sprachregionen zur Harmonisierung der Lehrpläne (Lehrplan 21). Sie betonte zwar, dass der überaus hohe Ja-Stimmenanteil für die jeweiligen Arbeitsgruppen grosses Gewicht hätten, blieb aber eine konkrete Antwort, wie denn die Anliegen des Verfassungsartikels nun einfliessen, schuldig.
Die anwesenden Verbandsvertreter, allen voran vom Verband Schweizer Schulmusik (VSSM), waren damit alles andere als zufrieden. Sie betonten, wie dramatisch schlecht es um die Musik an den öffentlichen Schulen vielerorts stehe, wie sehr die Zeit dränge und dass es, spätestens seit der Abstimmung, nicht mehr angehen könne, dieses Anliegen als in den laufenden Prozessen berücksichtigt zu betrachten. Sie forderten eine schweizweite Arbeitsgruppe auch in dieser Frage, damit die spezifischen Probleme der fehlenden Lehrkräfte, der Diplomanerkennung, des Wegsparens von Lektionen mit dem nötigen Nachdruck eingebracht werden könnten. Die harmonisierten Lehrpläne seien vor 2018 blosse «Sterne am Himmel», es brauche aber umgehend Massnahmen. Hardmeier bezeichnete eine solche «Parallelstruktur» als sinnlos.
Zwischen den Extremen
Eine Position zwischen den Extremen vertraten sowohl Jean-Frédéric Jauslin, Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK), als auch Beat Zemp vom Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH). Jauslin gab zu bedenken, dass die Abstimmung erst zwei Monate zurückliege und man den Kantonen Zeit zur Umsetzung des Förderungsauftrags geben müsse. Nach einer gewissen, noch zu definierenden Frist sei das BAK dann aber gehalten, die Vorkehrungen der Kantone zu prüfen und allenfalls weitere Massnahmen einzufordern. Zemp stimmte dem Vorgehen der EDK grundsätzlich zu, gab aber auch zu bedenken, dass es mit der Schulmusik wirklich im Argen stehe. Er schlug ein gesamtschweizerisches Monitoring vor, bei dem erhoben würde, wie der Stand in den einzelnen Kantonen sei. Und notfalls liesse sich mit einer solchen Erhebung auch öffentlicher Druck auf die säumigen Kantone ausüben.