Junge Talente Musik – das Engagement in den Kantonen ist gross
Am 22. November lud der Vorstand des VMS Vertretende aus allen Schweizer Kantonen zu einem Austausch über den Stand der Förderung musikalisch Begabter auf kantonaler und nationaler Ebene ein. Lorenzetta Zaugg vom Bundesamt für Kultur und Verantwortliche für das Bundesprogramm „Junge Talente Musik“ stand für Fragen zur Verfügung.
„Das Programm ‚Junge Talente Musik‘ hat eine grosse Dynamik entwickelt“, sagte Eva Crastan vom VMS-Vorstand zur Einleitung des Nachmittags vor den rund 50 Teilnehmenden. Auch VMS-Präsident Philippe Krüttli bekräftigte, es sei eindrücklich zu sehen, wie die Arbeit in den Kantonen voran gehe – Ende 2024 seien bereits 16 kantonale Programme im Rahmen von „Junge Talente Musik“ akkreditiert worden, und zahlreiche weitere befänden sich in der Vernehmlassung. Umso wichtiger sei nun der Austausch, um voneinander zu lernen und gemeinsam weiterzukommen.
Wie entstand das Förderprogramm „Junge Talente Musik“?
Mit der Festschreibung des Artikels 67a in der Bundesverfassung erhielten Bund und Kantone den Auftrag, die musikalische Bildung von Kindern und Jugendliche zu fördern. Dazu zählt einerseits die Breitenförderung – die mit „Jugend und Musik“ bereits ein eigenes Programm erhalten hat – und andererseits die Begabtenförderung. Sowohl auf kantonaler wie auch auf Gemeinde-Ebene bestanden bereits viele Angebote, um besonders begabte Musikschüler:innen zu fördern, aber es fehlte einenationale Koordination. Mit „Junge Talente Musik“ und dem dazugehörigen Rahmenkonzept steht diese seit zwei Jahren zur Verfügung, und die Kantone können ihr kantonales Programm zur Förderung besonders Begabter nun vom Bund akkreditieren lassen.
Aus dem Rahmenkonzept Junge Talente Musik
„Im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, Grundsätze festzulegen sowie spezifische Massnahmen der Begabtenförderung einzuführen. Mit seinem Programm «Junge Talente Musik» unterstützt der Bund musikalisch begabte Kinder und Jugendliche im Rahmen von kantonalen bzw. interkantonalen Begabtenförderungsprogrammen. Der Bund schafft mit seinem Programm kein eigenes Begabtenförderungssystem, sondern baut auf kantonalen bzw. interkantonalen Begabtenförderungsprogrammen auf. Diese müssen inhaltlichen und strukturellen Vorgaben nach dem vorliegenden Rahmenkonzept genügen, damit eine Unterstützung durch den Bund möglich ist. Für die Entwicklung von entsprechenden Programmen unterstützt der Bund die Kantone zusätzlich mit einmaligen Finanzhilfen.“
(Quelle: BAK, Rahmenkonzept Junge Talente Musik Seite 2)
Voneinander lernen
Während eines Teils des Nachmittags informierten sich die Teilnehmenden mittels einer Plakatausstellung über die kantonalen Programme. Sie diskutierten kantonale Grundlagen, politische Strukturen und Anmeldezahlen – der Austausch war intensiv und fruchtbar.
„Es ist ein grosses Engagement in den Kantonen spürbar“, sagte Lorenzetta Zaugg zum Abschluss des Nachmittags. Auch Philippe Krüttli bedankte sich und fügte hinzu, man dürfe auf die innert relativ kurzer Zeit erreichten Meilensteine durchaus stolz sein.
Unter folgendem Link finden sich Informationen zu den Förderprogrammen in den bereits akkreditierten Kantonen.