Hilfe, mein Konzert wurde kurzfristig abgesagt!

Konzertabsagen kurz vor Durchführung der Veranstaltung sind ärgerlich und führen immer wieder zu Unsicherheiten bei Musikschaffenden. SONART erklärt, wie du dich davor schützen kannst.

Die Konzertabsage kommt aus dem Nichts. Der Bus ist bereits gemietet und die Anzahlung getätigt, die Audiotechnikerin gebucht, die Vorbereitungen sind in vollem Gange, die Promo läuft auf Hochtouren. Und dann kommt sie auf einmal, die Absage – nur wenige Tage vor dem Konzert.

Wird ein Konzert kurzfristig abgesagt muss im Streitfall der Sachverhalt einer rechtlichen Würdigung unterzogen werden. Haben die Parteien für ein Konzert keinen schriftlichen Vertrag geschlossen oder enthält ein bestehender Vertrag keine Regelung zu einer Absage, sind regelmässig (aber nicht immer!) die Bestimmungen des Werkvertrages (Art 363 OR ff.) anwendbar. Der Rücktritt von einem Werkvertrag ist in Art. 377 OR geregelt, wonach dieser gegen «volle Schadloshaltung» erfolgen kann. Insofern besteht im Streitfall unter der Bedingung der Anwendbarkeit von Art. 377 OR zwar ein gewisser Schutz für Musikschaffende, die Durchsetzung der Ansprüche kann aber mit erheblichem Aufwand verbunden und kostspielig sein, sollte sich die Gegenpartei dagegen wehren.

Wie also können sich Musikschaffende vor kurzfristigen Absagen besser schützen? Das Problem liegt oft in der fehlenden Schriftlichkeit der Vereinbarung, denn ein Konzertvertrag kann formfrei abgeschlossen werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt SONART daher, zumindest die wichtigsten Punkte schriftlich festzuhalten, idealerweise in einem Konzertvertrag, mindestens aber in einer Zusammenfassung der wesentlichen Vertragspunkte (einem sogenannten «Deal-Memo») beispielsweise per E-Mail. Dieses Deal-Memo sollte durch den/die Veranstalter*in schriftlich rückbestätigt werden.

Eine Konventionalstrafe – beispielsweise in der Höhe der vereinbarten Gage – kann helfen, unnötige und kurzfristige Konzertabsagen zu verhindern, da diese mit einer Entschädigung gekoppelt werden. Im konkreten Fall müsste der/die Veranstalter*in die Gage gestützt auf die Vertragsverletzung umgehend bezahlen.

Um den Unsicherheiten rund um das Thema kurzfristige Konzertabsagen Rechnung zu tragen, hat SONART ein Merkblatt mit den wichtigsten Fragen und Antworten und praktischen Handlungsempfehlungen erstellt. Das Merkblatt sowie ein Mustervertrag mit ergänzenden Erläuterungen stehen SONART-Aktivmitgliedern auf Anfrage zur Verfügung.

 

David Burger ist Mitarbeiter Mitgliederberatung & Projekte und ist zuständig für die juristischen Beratungen bei SONART. Er hat Rechtswissenschaften studiert mit Schwerpunkt Vertragsrecht und Urheberrecht.

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