Lizenz- und andere Verträge – eine Übersicht

Ein Kernstück im Musikgeschäft sind «Lizenzverträge» in unterschiedlichsten Formen. Eine Lizenz ist einfach gesagt die Erlaubnis, sehr oft gegen Entgelt, ein Recht zu nutzen. Lizenzen können sich auf unterschiedlichste Rechte beziehen.

Symbolbild. Foto: chaoss/depositphotos.com

Denkbar sind die Persönlichkeitsrechte für die Verwendung des Abbilds einer Künstlerin, die Markenrechte für die Verwendung eines Bandlogos zur Herstellung von Merchandise, die Urheberrechte für die Auswertung eines Songs oder die Leistungsschutzrechte für die Auswertung einer Aufnahme. Der Lizenzvertrag regelt deshalb, wer welches Recht in welchem Rahmen (inhaltlich, zeitlich und räumlich) zu welchen Bedingungen nutzen darf.

Praktisch alle Musikschaffenden sind in ihrem Berufsleben in erster Linie mit Verträgen konfrontiert, die sich auf die Rechte an ihren Kompositionen (Urheberrechte) oder auf ihre Rechte als Interpret*innen (Leistungsschutzrechte) beziehen. Dolly Parton hat den Song I Will Always Love You komponiert und getextet und ist somit die Urheberin des Songs. Kommerziell ein Welthit wurde der Song durch die Aufnahme von Whitney Houston. Whitney und ihre Mitmusiker*innen hielten als Interpret*innen die Leistungsschutzrechte daran. 

Eine Musikerin oder ein Label, welche Aufnahmen veröffentlichen möchte, engagiert als Ergänzung regelmässig «Session Musicians», die im Studio mitwirken. Damit die Musikerin bzw. das Label anschliessend die Aufnahme auswerten darf, braucht sie nun die Lizenz an den Rechten der Session Musicians. Dazu unterzeichnen die Beteiligten regelmässig eine Künstlerquittung, welche eine sehr einfache Form eines Lizenzvertrags darstellt. Mit der Künstlerquittung verkaufen die Session Musicians alle Rechte an der Aufnahme gegen eine einmalige Pauschale. Sie behalten einzig diejenigen Rechte, welche sie von Gesetzes wegen nicht weggeben können (z.B. die Vergütungsansprüche für das Senden oder Aufführen der Aufnahmen, welche in der Schweiz von Swissperform wahrgenommen werden). Der Verkauf der Rechte gilt regelmässig für immer, für die ganze Welt sowie für alle Arten der Nutzung. 

Um eine Aufnahme unter die Menschen zu bringen, schliessen Künstler*innen in der Regel so genannte «Künstlerverträge», «Bandübernahmeverträge» oder «Vertriebsverträge» mit einem Label oder einem Vertrieb bzw. Aggregator. Welcher Vertragstyp am passendsten ist, hängt insbesondere davon ab, wer das wirtschaftliche Risiko für die Produktion und die Vermarktung der Aufnahme trägt. Beim Künstlervertrag übernimmt das Label den Löwenanteil der Kosten von Produktion bis Vermarktung und Vertrieb. Dafür muss sich die Künstlerin über mehrere Jahre persönlich an das Label binden und überträgt die Rechte an den Aufnahmen für Jahrzehnte. Zudem erhält das Label hier den Grossteil der Einnahmen aus der Auswertung. Beim Bandübernahmevertrag bezahlt die Künstlerin die Produktion und liefert fertig gemischte Aufnahmen, teilweise bereits mit Artwork etc. ab. Beim Vertriebsvertrag übernimmt der Vertrieb bzw. der Aggregator nur noch die Logistik (digital / physisch), alle anderen organisatorischen und finanziellen Aufgaben werden von der Künstlerin getragen.

Der Bandübernahmevertrag wird oft mit dem Verlagsvertrag verwechselt. Während der Verlag sich um die Auswertung der Urheberrechte an der Komposition (unabhängig von einer bestimmten Aufnahme) kümmern soll, regelt ein Bandübernahmevertrag die Rechte an einer konkreten Aufnahme. Beim Song I Will Always Love You wäre somit ein Verlag für die Rechte von Dolly Parton als Komponistin und Texterin zuständig und eine Plattenfirma für die Rechte von Whitney Houston an der Aufnahme.

Bei allen diesen Verträgen sollten sich Musiker*innen als Erstes Gedanken darüber machen, wer wieviel Geld und Aufwand in die Veröffentlichung der Aufnahme steckt. Diese Risikoteilung sollte sich anschliessend in der Erlösteilung im Vertrag widerspiegeln: je höher das wirtschaftliche Risiko einer Partei, desto höher sollte ihr Anteil an den Einnahmen sein. Weiter sollte man sich genau überlegen, welche Vertragsdauer und welche Dauer der Rechteübertragung vereinbart wird. Auch hier gilt: je höher das eigene wirtschaftliche Risiko, desto kürzer die Dauer. Formulierungen wie «für die Dauer der Schutzfrist» heissen übersetzt «für 70 Jahre». Zu guter Letzt sollte man ganz genau bei der Umsatzbeteiligung hinschauen. Ich sollte anhand
des Vertrags möglichst einfach berechnen können, wieviel Geld ich aus der Auswertung der Aufnahme erhalte. Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Prozentsatzes sondern auch dessen Basis: Sätze wie «… nach Abzug der Kosten …» ohne dass diese Kosten im Vertrag definiert werden, sind regel-
mässig eine Quelle für unerfreuliche Diskussionen.

Deshalb meine Empfehlung zum Schluss: Nehmt euch genügend Zeit für die Verhandlungen und lasst euch von einer Fachperson beraten.

Chantal Bolzern
… ist Rechtsanwältin, Mediatorin und Co-Präsidentin von Helvetiarockt.

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