Kampf gegen Unsicherheit im Kulturbereich
Der SGB und die Kulturverbände wollen die prekäre Lage der Kulturschaffenden verbessern und Lücken in ihrer sozialen Absicherung beheben.
In seiner Medienmitteilung vom vergangenen 1. März hat sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), dem der SMV angeschlossen ist, in Zusammenarbeit mit den Kulturverbänden, für eine faire Entlöhnung und für eine verbesserte soziale Absicherung (insbesondere was die AHV und die Arbeitslosenversicherung betrifft) der Kulturschaffenden eingesetzt. Diese Massnahmen müssen Teil der nationalen Kulturpolitik werden, und der SGB begrüsst die Entscheidung des Bundesrats, die «Kultur als Arbeitswelt» für die nächsten vier Jahre als prioritäres Handlungsfeld zu etablieren, gemäss dem Entwurf der Kulturbotschaft 2025-28, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. März gutgeheissen und an das Parlament weitergeleitet hat.
Gemäss den Berechnungen des Statistischen Bundesamts von 2022 sind ungefähr 259’000 Personen hauptberuflich als Kulturschaffende tätig und 22’700 weitere mit einem kulturellen Zweitberuf. Insgesamt entspricht das 6% der Erwerbstätigen in der Schweiz. Es handelt sich also um einen sehr wichtigen Sektor mit mehr Beschäftigten als zum Beispiel der Finanzsektor (218’000 Beschäftigte im Jahr 2022). Der SGB weist darauf hin, dass sich die atypischen Arbeitsverhältnisse in der Kulturwelt vervielfacht haben: «Die Erwerbstätigkeit vieler Kulturschaffender ist geprägt durch befristete, projektbezogene Verträge, Teilzeitanstellungen und Mehrfachbeschäftigungen. Sie haben häufig sehr tiefe Einkommen und einen geringen sozialen Schutz.» Im Auftrag von Suisseculture und von Pro Helvetia hat das Büro Ecoplan 2021 eine umfangreiche Studie über die soziale Absicherung von Kulturschaffenden in der Schweiz durchgeführt. Sie hat ergeben, dass 59% von ihnen in den drei Jahren vor der Corona-Pandemie ein Jahreseinkommen von weniger als 40’000 Franken hatten, also weniger als CHF 3’075 pro Monat (inklusive 13. Monatslohn). Die Studie zeigt auf, dass die berufliche Vorsorge lückenhaft ist: Bei 32% der Arbeitnehmer*innen und 66% der Selbstständigerwerbenden sind die Einkünfte aus ihrer kulturellen Tätigkeit nicht durch die zweite Säule gedeckt, und 3% bzw. 16% zahlen nicht einmal in die AHV/IV/EO ein. Darüber hinaus sind 5% der Arbeitnehmer*innen und 10% der Selbstständigen nicht unfallversichert, während 31% der Arbeitnehmer*innen und 50% der Selbstständigen angaben, keine Krankentaggeldversicherung zu besitzen (wobei es bei den Arbeitnehmer*innen möglich ist, dass sie vom Arbeitgeber nicht darüber informiert wurden, dass er sie ausreichend versichert hat).
Der SGB unterstreicht, dass die Verbände der Kulturschaffenden, darunter der SMV, eine herausragende Rolle spielen, um ihren Mitgliedern gute Arbeitsbedingungen, ein angemessenes Einkommen und Zugang zu sozialer Sicherheit zu gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, ist es unbedingt nötig, dass die GAV-Löhne und die Gagen- und Honorarempfehlungen respektiert werden. Die staatliche Kulturförderung sollte sie ebenfalls garantieren; die Absicht des Bundes, bei der Beurteilung von Unterstützungsgesuchen darauf zu achten, dass die Gesuchsteller*innen sich verpflichten, die professionellen Künstler*innen angemessen zu bezahlen, ist ein gutes Omen. Die Kulturbotschaft schlägt unter anderem auch vor, die Bestimmungen für Kulturschaffende in der AHV auszuweiten, das vereinfachte Abrechnungsverfahren bekannter zu machen, die Möglichkeit der Schaffung einer kollektiven Pensionskasse für alle Kulturschaffenden zu prüfen und die Beratung und Unterstützung von professionellen Künstler*innen zu konkretisieren. Was den letzten Punkt betrifft, ist es absolut notwendig, wenn man die angestrebten Ziele erreichen will, dass diese Dienstleistungen auf den bereits existierenden Angeboten basieren, unter Einbezug der Berufsverbände, die über alle erforderlichen Kompetenzen verfügen und unersetzliche Erfahrung und fundierte, branchenspezifische Kenntnisse besitzen.
Wenn das Programm des Bundes auch ehrgeizig ist, so ist die finanzielle Ausstattung (durchschnittliches nominales Wachstum von 1,2% und reales Wachstum von 0,2% pro Jahr) zumindest unausgewogen; eine deutliche Aufstockung der finanziellen Mittel ist daher unerlässlich, zumal sie durch andere Beschlüsse im Namen der Ausgabenobergrenzen konterkariert wird, wie die lineare Kürzung des Haushalts 2024 um 2%, die Verringerung der Wachstumsrate der Kulturausgaben und eine neue Kürzung um 1,4%, die bevorsteht. Die Gewerkschaften fordern einen Verzicht auf diese Kürzungen, die eine Realisierung einiger der zahlreichen Ziele der Kulturpolitik verunmöglichen.