Anpassung der SMV-Minimaltarife für freischaffende Musikerinnen und Musiker an die Teuerung
Per 1.9.2022 werden die SMV-Tarife um 5.8% erhöht, um die aufgelaufene Teuerung zu kompensieren.
Der nachfolgende Auszug aus den Tarifordnungen enthält nur eine Auswahl der neuen Tarife; für die korrekte Berechnung sind die vollständigen SMV-Tarifordnungen und/oder der Tarifrechner zu verwenden (beide verfügbar auf www.smv.ch).
Für fallweise Verpflichtungen in Orchestern, die Mitglied von orchester.ch sind, kommt der Tarifvertrag orchester.ch-SMV zur Anwendung, der ebenfalls an die Teuerung angepasst wurde (verfügbar auf www.smv.ch).
1. Orchestertarife, gültig ab 1.9.2022
Auszug aus den Tarifordnungen A, B und C (live performance/Aufnahmen Orchester)
Für die Abgeltung von Leistungen, die von Musikerinnen und Musikern im Orchester bei fallweiser Verpflichtung erbracht werden, gelten die folgenden für das gesamte Gebiet der Schweiz verbindlichen Bestimmungen, wobei es sich um Mindestansätze handelt.
– Probe bis zu maximal 3 Stunden Dauer : CHF 185.00
– Aufführung bis zu maximal 3 Stunden Dauer : CHF 215.00
– Vorprobe: Unmittelbar vor der Aufführung stattfindende Probe, sofern die Dauer von Probe und Aufführung zusammen einschliesslich einer halbstündigen frei verfügbaren Ruhepause zwischen Probe und Aufführung 3 Stunden nicht übersteigt. Andernfalls gilt sie als selbständige Probe. CHF 78.00
– Überzeit: Proben mit Ausnahme von Haupt- und Generalproben zu Bühnenwerken und Oratorien dürfen grundsätzlich nicht länger als 3 Stunden dauern. Pro angebrochene Viertelstunde ist die Überzeit bei Aufführungen sowie bei Proben zu entschädigen mit CHF 23.00
– Zulagen: Stimmführer der Streichergruppen, erste Bläser, Solopauken und Harfen sowie Nebeninstrumente, sofern sie neben dem Hauptinstrument zur Anwendung kommen, haben Anspruch auf eine Zulage pro Dienst von CHF 32.00
– Auswärtsspesen: Feste Entschädigung bei jeder Auswärtsverpflichtung : CHF 62.00
– Auswärtsverpflichtung mit zwei Auswärtsmahlzeiten oder zwei Auswärtsdiensten pro Tag : CHF 93.00
– Tonaufnahmesitzung bis zu 3 Stunden : CHF 237.00
– Für jede weitere angebrochene Viertelstunde : CHF 32.00
– Für die Abgeltung der Erstverwertungsrechte zusätzlich pro verwerteter Minute : CHF 3.20
– Tonbildaufnahmesitzung bis zu 3 Stunden : CHF 275.00
– Für jede weitere angebrochene Viertelstunde : CHF 39.00
– Für die Abgeltung der Erstverwertungsrechte zusätzlich pro verwerteter Minute : CHF 5.30
2. Kammermusik-/Ensemble-Tarife, gültig ab 1.9.2022
Auszug aus der Tarifordnung AK (live performance Kammermusik)
Kammermusikalische Aufführungen sind Aufführungen mit weniger als 13 Musikerinnen und Musikern (Ensembles jeglicher musikalischer Stilrichtung).Die Probenarbeit ist in den Aufführungstarifen enthalten.
– Aufführung bis zu maximal 2 Stunden Dauer : CHF 741.00
– Wiederholung des gleichen Programms beim gleichen Arbeitgeber/Veranstalter : CHF 529.00
– Überzeit pro angebrochene Viertelstunde : CHF 23.00
– Reisezeit-Entschädigung/Spesen entsprechend Tarifordnung A