Keine SUISA-GV — dafür briefliche Abstimmung

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie kann die General-versammlung in diesemJahr nicht in der gewohnten Form stattfinden. Über die Geschicke ihrer Genossen-schaft SUISA können die stimmberechtigten Mitglieder dennoch mitbestimmen, indem sie ihre Stimme per Brief abgeben.

Die Generalversammlung, der alljährliche Höhepunkt des gesellschaftlichen Lebens bei der Genossenschaft SUISA, hätte dieses Jahr am Freitag, 26. Juni 2020, um 11 Uhr im Bierhübeli in Bern stattfinden sollen. Allerdings ist das wegen der Corona-Pandemie nicht möglich, selbst wenn man heute noch nicht genau weiss, wann das Versammlungsverbot für welche Grösse von Veranstaltungen wieder gelockert wird. Denn die Organisation einer GV benötigt in jedem Fall eine Vorbereitungszeit von etwa zwei Monaten.

Der Vorstand hat deshalb am 29. April 2020 entschieden, dass diesjährige Generalversammlung ausnahmsweise nur auf brieflichem Weg durchgeführt werden kann. Dieser Entscheid ist konform mit den Vorgaben des Bundes in der Covid-19-Verordnung 2. Diese lässt im Sinne von Notrecht ausnahmsweise eine solche Art der Durchführung der GV zu, obwohl die Meinungsbildung durch das Wegfallen der Diskussion an der GV eingeschränkt wird.

1. Organisatorische Abwicklung

Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten ab 27. Mai 2020 per Post die Einladung zur Teilnahme an der brieflichen Abstimmung über die Beschlüsse der GV. Die stimmberechtigten Mitglieder haben ab Erhalt der Einladung die Möglichkeit, den ausgefüllten personalisierten Stimmbogen zurückzusenden. Der Brief mit dem Stimmbogen hat bis zum 26. Juni 2020 bei der SUISA einzutreffen.

Die Auszählung der Resultate der Stimmabgaben wird anschliessend vom Wahlbüro unter der Leitung von Dr. Bernhard Wittweiler (Leiter SUISA-Rechtsdienst) vorgenommen.

Am 30. Juni 2020 wird das Abstimmungs- und Wahlergebnis vom Präsidenten, der Protokollführerin, dem CEO und dem Leiter Rechtsdienst anhand der Auszählung formell festgestellt und gleichentags auf der SUISA-Website veröffentlicht.

Die eingereichten Abstimmungsunterlagen sind vertraulich und werden bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist (zwei Monate nach Beschlussfassung, 31. August 2020) aufbewahrt und anschliessend vernichtet.

2. Traktanden der brieflichen Abstimmung anstelle der GV

Neben den üblichen statutarischen Geschäften – Abnahme des Protokolls, Beschlüsse über die Jahresrechnung, den Lagebericht und den Geschäftsbericht der Genossenschaft SUISA und der SUISA-Gruppe – sind auch zwei Sitze in Gremien neu zu besetzen.

2.1 Nachwahl in den Vorstand

Unser langjähriges Vorstandsmitglied Reto Parolari ist am 15. Dezember 2019 plötzlich und völlig unerwartet verstorben. Der Vorstand beantragt, als Nachfolgerin Melanie Oesch in den Vorstand zu wählen.

Melanie Oesch wuchs in der Nähe von Thun im Kanton Bern auf und besuchte in Thun das Musikgymnasium. Mit ihren vielen Ideen und Plänen ist Melanie bei Oesch’s die Dritten in vielen Bereichen der kreative Kopf. Oesch’s die Dritten sind eine Schweizer Volksmusikgruppe aus dem Berner Oberland, die aus Hansueli und Annemarie Oesch, ihren Kindern Melanie, Kevin und Mike sowie dem Akkordeonisten Urs Meier besteht. Melanie Oesch ist seit 2006 Mitglied der SUISA als Urheberin. Der Oesch Music Verlag, den sie leitet, ist ebenfalls Mitglied der SUISA. Zudem ist sie Mitglied der Fachgruppe «Ausübende Phono» der Swissperform.

2.2 Nachwahl in die Verteilungs- und Werkkommission

An der letzten Generalversammlung wurde Grégoire Liechti in den Vorstand der SUISA gewählt. Er ist deshalb aus der Verteilungs- und Werkkommission zurückgetreten. Als Ersatz schlägt der Vorstand aus dem Bereich der Verleger Michael Hug vor. Er ist Geschäftsführer der Ruh Musik AG und führt das 1910 gegründete Familienunternehmen in der 4. Generation. Ruh Musik ist national und international bekannt für die Herausgabe von Blasmusik; der Katalog umfasst jedoch auch zahlreiche Werke der Klassik und Chormusik. Michael Hug hat das Unternehmen 2009 zusammen mit seiner Frau von seinem Vater übernommen. Er ist 55 Jahre alt und – wie all seine Vorgänger im Verlag – auch selber musikalisch aktiv.

Selbst in der Krise ist die Gestaltung der Zukunft der SUISA wichtig. Für einmal können auch diejenigen Mitglieder an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, welche sonst am Besuch der Generalversammlung verhindert wären. Wir hoffen auf eine zahlreiche Teilnahme.

Informationen zur Generalversammlung sowie Dokumente und Unterlagen finden sich unter:

> www.suisa.ch/generalversammlung

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