Kompletter Kulturlockdown?

Im Zuge der aktuellen Debatte um einen erneuten kompletten Kulturlockdown pocht die Task Force Culture auf klare Ansagen des Bundesrates und erwartet ein lückenloses Unterstützungssystem samt Revitalisierungsstrategie. Sie bedauert, dass die Kulturbranche nicht in die Diskussionen über die geplanten Massnahmen einbezogen ist.

Foto: dylan nolte/unsplash.com (Nachweis siehe unten)

Da sich die Kulturbranche erneut nicht zu den aktuell diskutierten Massnahmen äussern kann, hat sich die Taskforce Culture am 9. Dezember mit einem Schreiben an den Gesamtbundesrat gewandt. In der Folge werden hier die sechs springenden Punkte sowie die Aufstellung der momentan bestehenden Unterstützungslücken zitiert:

«1. Wir begrüssen, dass der Bund das Heft wieder in die Hand nimmt. Wir erwarten das aber auch bezüglich Entschädigungen. Eine schweizweit einheitliche Politik zur Bewältigung dieser Krise fordern wir seit Beginn. Faktisch herrscht aus Sicht des Bundesrates offenbar wieder die ausserordentliche Lage. Der Bundesrat sollte sie konsequenterweise auch formell beschliessen und entsprechend handeln.

2. Im vielfältigen Schweizer Kultursektor wird die Frage eines Lockdowns genauso diskutiert wie in anderen betroffenen Wirtschaftsbranchen, wie in den Skiorten oder im Bundesrat: Die einen möchten auch mit vielen Auflagen und Einschränkungen weiter Kultur anbieten, viele andere schliessen bereits von sich aus, weil kostendeckendes Veranstalten unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist.

3. Aber eines ist klar: Im Fall eines weiteren Kulturlockdowns müssen taugliche Unterstützungsmassnahmen ohne Einschränkungen für alle Kulturakteure zugänglich sein. Wir haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass dies mit dem aktuellen Covid-19-
Gesetz nicht der Fall ist. Diese Lücken müssen jetzt geschlossen werden. Auch
hier muss der Bund das Zepter übernehmen. Im Vollzug der Unterstützungsmassnahmen zeigten sich die Grenzen des Föderalismus deutlich.

4. Zur Zeit sind die Kantone offenbar eingeladen, neue, aus ihrer Sicht nötige Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen. Wir bedauern einmal mehr, dass sich die betroffenen Branchen dazu nicht äussern können, obwohl sie wohl am besten wissen, welche Massnahmen ihnen helfen würden.

5. Wir vermissen nach wie vor eine zumindest mittelfristige Strategie des Bundesrates für zukünftige Massnahmen (z. B nach definierten Massnahmenstufen) sowie zur Wiederaufnahme kultureller Tätigkeiten. Auch wenn unklar ist, wie sich die Zahlen entwickeln, so brauchen der Schweizer Kultursektor, die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung klarere Ansagen, statt einem allwöchentlichen Adrenalinschub anlässlich der bundesrätlichen Pressekonferenzen.

6. Teil einer solchen Strategie muss auch ein Revitalisierungsfonds sein, der im Falle von Absagen von Kulturanlässen die volle Schadloshaltung sicherstellt. Andernfalls wird nichts mehr geplant werden und die Kultur kommt nicht mehr in Gang. Beispielsweise kündigt der deutsche Finanzminister Olaf Scholz im Tagesspiegel eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Veranstaltungen an, die für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant werden, aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen.

Sofort zu schliessende Unterstützungslücken:

  • Ausfallentschädigung auch für Kulturschaffende: Zahlreiche Kulturschaffende arbeiten in Aufträgen und Werkverträgen für die Privatwirtschaft. In diesen Vertragsverhältnissen gibt es kein Kulturunternehmen, das Ausfallentschädigung verlangen und Ausfallgagen zahlen kann oder will. Rechtsstreitigkeiten um Vertragsauslegungen sind die Folge! Dabei wurde das Budget für die Ausfallentschädigungen bei weitem nicht aufgebraucht.
     
  • Senkung der Hürden beim Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige: Wenn Selbstständige erst ab einer Umsatzeinbusse 55% Erwerbsersatz erhalten, setzt das erstens falsche Anreize (nämlich eine möglichst hohe Umsatzeinbusse beizubehalten) und bestraft zweitens die Geringverdienenden. Auch hier hätte der Bund die Mittel, um den Kleinstunternehmenden unter die Arme zu greifen und die Hürden tiefer zu legen.
     
  • Härtefallentschädigung für Kulturunternehmen: Ein Anspruch auf Ausfallentschädigung schliesst nach dem Willen des Parlamentes die Möglichkeit einer ergänzenden (nicht doppelten) Härtefallentschädigung aus. Das ist problematisch, weil die Ausfallentschädigung oft nur einen kleinen Teil des Ausfalls deckt. Selbst wenn alle bestehenden Beihilfen in Anspruch genommen wurden, bleiben viele Kulturunternehmen auf Schäden sitzen.
     
  • Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Geringverdienende (100% statt nur 80%)
     
  • Arbeitslosenversicherung: Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern.»
     

Die Mitglieder der Taskforce Culture:

Olivier Babel (LIVRESUISSE), Stefan Breitenmoser (SMPA – Swiss Music Promoters Association), David Burger (MMFS – MusicManagersForum Suisse), Regine Helbling (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Liliana Heldner (DANSE SUISSE – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden), Christian Jelk (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Sandra Künzi (t. Theaterschaffende Schweiz), Alex Meszmer (Suisseculture), Marlon Mc Neill (IndieSuisse – Verband unabhängiger Musiklabels und – produzent*innen, SMECA – Swiss Media Composers Association), Jonatan Niedrig (PETZI – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals), Nicole Pfister Fetz (A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz, Suisseculture Sociale), Rosmarie Quadranti (Cultura), Nina Rindlisbacher (SMR – Schweizer Musikrat), Beat Santschi (SMV – Schweizerischer Musikerverband, die Schweizer Musiker*innengewerkschaft), Christoph Trummer (SONART – Musikschaffende Schweiz)


Andrea Marcon ist Händel-Preisträger

Der künstlerische Leiter des Basler Barockensembles La Cetra, Andrea Marcon, erhält im Mai 2021 den Händel-Preis der Stadt Halle .

Andrea Marcon. Foto: © Marco Borggreve

Der Händel-Preis der Stadt Halle (Saale) wird für besondere künstlerische, wissenschaftliche oder kulturpolitische Leistungen, die im Zusammenhang mit der internationalen Händel-Pflege in Halle stehen, an Einzelpersönlichkeiten oder Ensembles vergeben. Es ist ein undotierter Ehrenpreis.

Andrea Marcon studierte an der Schola Cantorum Basiliensis. 1997 gründete er das Venice Baroque Orchestra (VBO), heute eines der weltweit führenden Ensembles im Bereich Barockmusik. Seit 2009 ist Andrea Marcon zudem musikalischer Leitung des La Cetra Barockorchester Basel und seit 2013/2014 künstlerischer Leiter des Orquesta Ciudad de Granada.

Bei den Händel-Festspielen werden La Cetra und Andrea Marcon am 23. Mai mit Händels Oper «Giulio Cesare» zu Gast sein. Am 20. Mai ist die Oper in der Basler Martinskirche im Rahmen der Konzertreihe «La Cetra in Basel» zu erleben.

Sobbe gewinnt Prix Credit Suisse Jeunes Solistes

Der Prix Credit Suisse Jeunes Solistes 2021 geht an die Blockflötistin Lea Sobbe. Mit ihrem Konzertvortrag setzte sich die Musikerin gegen drei Ensemble und einen weiteren Solisten durch.

Lea Sobbe (Bild: Lucerne Festival/Priska Ketterer)

Die 26-jährige Lea Sobbe spezialisiert sich zurzeit in einem weiterführenden Master bei Katharina Bopp an der Schola Cantorum Basiliensis, wo sie zuvor mit Auszeichnung ihr erstes Masterstudium bei Conrad Steinmann abgeschlossen hat. 2019 erhielt sie den Studienpreis des Migros-Kulturprozent und gemeinsam mit ihrem Ensemble Amaconsort den BR-Klassik-Sonderpreis des Deutschen Musikwettbewerbs.

Der seit 2001 verliehene Prix Credit Suisse Jeunes Solistes ist eine Initiative von Lucerne Festival, der Konferenz Musikhochschulen Schweiz (KMHS) sowie der Credit Suisse Foundation. Er wird alle zwei Jahre an eine hochbegabte junge Musiker­persönlichkeit verliehen. Die Auszeichnung ist mit 25’000 Franken dotiert und mit einem Auftritt im Rahmen der Reihe Debut bei Lucerne Festival verbunden. Das Konzert von Lea Sobbe findet am 17. August 2021 während des Sommer-Festivals statt.

Pilotprojekt der Bayerischen Staatsoper

Die Bayerische Staatsoper macht den Abschlussbericht eines Pilotprojekts zu den pandemischen Auswirkungen erhöhter Zuschaueranzahlen verfügbar.

Nationaltheater München, Spielort der Bayerischen Staatsoper. Foto: Andreas Praefcke (s. unten)

Der Bericht liefert laut der Staatsoper umfangreiche Erkenntnisse rund um die Erhöhung der Zuschauerzahl von 200 auf 500 im Nationaltheater ab dem 1. September 2020 bis 25. Oktober 2020. Unter den gegebenen Bedingungen des Pilotprojekts (7-Tage-Inzidenz überwiegend zwischen 35 und 100 je 100’000 Einwohner) habe keine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit für das Publikum festgestellt werden können.

Den Bericht hat die Oper dem Bayerischen Ministerpräsidenten sowie der zuständigen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie Gesundheit und Pflege übergeben.

Link zum Bericht:
https://www.staatsoper.de/media/content/PDFs/Presse/Bayerische_Staatsoper_Abschlussbericht_Pilotprojekt_VF__3._Dezember_2020_.pdf
 

La relazione generosa

Elisa Bortoluzzi Dubach und Chiara Tinonin haben das erste Handbuch in italienischer Sprache über philantropische Beziehungen herausgegeben. Der Erlös aus dem Verkauf geht zum Teil als Spende an Kulturschaffende.

Ausschnitt aus dem Cover des Handbuches. Bild: Edizioni FrancoAngeli,SMPV

Zur Publikation von La relazione generosa schreibt das Conservatorio della Svizzera italiana:

«Warum spielt die Grosszügigkeit von Mäzenen und Philanthropen eine so wichtige Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen zunehmend komplexer werdender Gesellschaften? Welches sind die häufigsten Einstellungen und Verhaltensweisen von Mäzenen und Menschen, die eine philanthropische Spende suchen? Wie kann die Zusammenarbeit mit Mäzenen erfolgreich gestaltet werden?

Auf diese und viele andere Fragen antwortet das neue Buch La relazione generosa – Guida alla collaborazione con filantropi e mecenati […], in dem Erkenntnisse aus verschiedenen Disziplinen erfasst und die Philanthropie zu einem privilegierten Studienobjekt gemacht wird. Ansätze aus Psychologie, Neurowissenschaften und Verhaltensökonomie werden angesprochen, um das philanthropische Projekt erlebbar zu machen.

Das erste vollständige Handbuch über philanthropische Beziehungen in italienischer Sprache umfasst neun Kapitel und einen Anhang, der den neuen Entwicklungspfaden des Sektors gewidmet ist. Innerhalb jedes Kapitels ergänzen Checklisten die Erfassung der Inhalte, so dass der Leser die verschiedenen methodischen Kriterien bei der Arbeit mit Mäzenen sofort anwenden kann. Das Handbuch bietet eine große Menge von empirischen Informationen, die effektiv die wesentlichen Informationen liefern, ohne die Lektüre zu erschweren. Der Text kann je nach Bedürfnis des Lesers auch kapitelweise konsultiert werden, um spezifische Aspekte zu beleuchten. Das Buch wurde mit Blick auf all jene geschrieben, die mit Mäzenen arbeiten: Philanthropie-Spezialisten, Kommunikations- und Marketingfachleute, aber auch Studenten und weitere Interessierte.

Um die von der Covid-19-Pandemie schwer getroffenen Kulturschaffenden zu unterstützen, spenden die Autoren die Verkaufserlöse der ersten Ausgabe des Buches dem Orchestra Senzaspine [aus Bologna] und dem Solidaritätsfonds für Studierende der Musikhochschule der italienischen Schweiz, Lugano
 

Notturno für Klavier und Viola

Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf das Notturno für Klavier und Viola D-Dur op. 42 (Hess A 13).

Dass Beethoven nicht nur ein Komponist, sondern auch ein herausragender Pianist war und sich als solcher bei seiner Ankunft in Wien in den Musiksalons des Adels erfolgreich einführte, dürfte allgemein bekannt sein. Dass er zu jener Zeit bei dem in Böhmen geborenen und in Paris aufgewachsenen Wenzel Krumpholz (1750–1817) auch Geigenstunden nahm, wäre im Strudel der Geschichte untergegangen, wenn nicht Ferdinand Ries in seinen Biographischen Notizen (1838) festgehalten hätte: «Beethoven hat in Wien noch Unterricht auf der Violine bei Krumpholz genommen, und im Anfang als ich noch da war, haben wir noch manchmal seine Sonaten mit Violine zusammen gespielt. Das war aber wirklich eine schreckliche Musik; denn in seinem begeisterten Eifer hörte er nicht, wenn er eine Passage falsch in die Applicatur einsetzte.»

Ob Beethoven wohl mit demselben Feuer auch auf der Viola zuhause war, die er mit 18 Jahren in der Bonner Hofkapelle spielte? Seine «Dienstbratsche» hat sich jedenfalls bis heute erhalten. Abgesehen von der natürlichen Rolle des Instruments im Orchester oder in Kammerbesetzungen wie dem Streichquartett und Streichtrio findet sich bei Beethoven (wie übrigens bei fast allen seiner Zeitgenossen) allerdings kein vollendetes Werk, in dem die Viola obligat gefordert wäre. Beim singulären Notturno op. 42 (für Klavier und Viola) handelt es sich auch nur um ein fremdes Arrangement der Serenade op. 8 für Flöte, Violine und Viola. Angefertigt wurde es vermutlich von Franz Xaver Kleinheinz (1765–1832), der zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Wien u. a. als Klavierlehrer tätig war. Nach den Gepflogenheiten der Zeit blieb er aber auf dem Titelblatt ungenannt. Dagegen findet sich im Kleingedruckten der Zusatz «revûe par l’Auteur», auf den Beethoven in einem Brief vom 20. September 1803 an den Verlag Hoffmeister & Kühnel auch bestand: «die Übersezungen sind nicht von mir, doch sind sie von mir durchgesehen und stellenweise ganz verbessert worden, also komt mir ja nicht, daß ihr da schreibt, daß ich’s übersezt habe, weil ihr sonst lügt, und ich auch gar nicht die Zeit und Geduld dazu zu finden wüste.»

Interessant ist das Anfang 1804 als eigenständiges Opus 42 erschienene Arrangement allemal. Die ursprüngliche Faktur wurde auf das Klavier übertragen; die Viola bekommt zwar einen eigenständigen Part zugesprochen, fungiert aber (auch mit Rücksicht auf ihre mittlere Lage) nicht als führendes Melodieinstrument. So bleibt das Notturno satztechnisch ein Zwitter, erzeugt aber (vor allem auf historischen Instrumenten) eine eigenwillige, höchst reizvolle Klangwirkung.

Link zu Beethovens «Dienstbratsche»


Hören Sie rein!

 

Chavaz wird Generalintendant in Magdeburg

Der 1982 in Bern geborene Julien Chavaz, der zur Zeit die Neue Oper Fribourg leitet, wird Generalintendant des Vierspartenhauses Theater Magdeburg. Er folgt in dem Amt zur Spielzeit 2022/2023 auf Karen Stone.

Julien Chavaz. Foto: © Julien Chavaillaz

Als Assistent hat Chavaz mit namhaften Regisseuren an Produktionen in der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und den USA mitgewirkt und in den vergangenen Jahren eigene Produktionen über die Schweiz hinaus auf die Bühne gebracht. 2018 inszenierte er in Paris Schostakowitschs «Moskau, Tscherjomuschki», nominiert von Le Monde als beste Produktion des Jahres.

Das Theater Magdeburg ist ein Viersparten-Theater mit eigenen Ensembles für Musiktheater, Ballett, Konzert und Schauspiel. Es entstand 2004 aus der Fusion des Theaters der Landeshauptstadt und den Freien Kammerspielen. Julien Chavaz wird ab dem 1. August 2022 für fünf Spielzeiten das Theater Magdeburg als Generalintendant leiten.

Darlehen für Albani Music Club

Die Stadt Winterthur gewährt dem Verein Albani Music Club ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100’000 Franken für die Beteiligung am Erwerb der Liegenschaft Steinberggasse 16. Damit wird ein Beitrag zur langfristigen Existenzsicherung des Albani geleistet.

Foto: zVg

Der Stadtrat unterstützt die Bestrebungen der Albani Music Club AG und des Vereins Albani Music Club, mit dem Erwerb der Liegenschaft Steinberggasse 16 die Existenz des Music Clubs langfristig sicherzustellen. Die Albani Music Club AG hat ihr Vorkaufsrecht in der Zwischenzeit geltend gemacht und das Gebäude im November erworben. Es ist nun geplant, eine Immobiliengesellschaft zu gründen, welche die Liegenschaft übernimmt.

Aktionäre dieser Immobiliengesellschaft werden neben privaten Investorinnen und Investoren auch der Verein Albani Music Club sein. Zur finanziellen Unterstützung dieser Beteiligung wird dem Verein Albani Music Club ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 100’000 Franken gewährt, das ab 2026 in jährlichen Raten von 10’000 Franken zu amortisieren ist.

Drohendes Aus für das Singen

Medienberichten zufolge erwägt der Bundesrat, das Singen ausserhalb der Familie zu verbieten. Die Chorszene wehrt sich gegen weitere Einschränkungen.

Foto: Andrii Biletskyi / adobe.stock.com

Der Schweizer Musikrat teilt am 3. Dezember den Medien mit:

«Bereits Ende Oktober wurde im Zuge verschärfter Massnahmen gegen das Corona-Virus das Singen mit wenigen Ausnahmen praktisch verboten. Nun will offenbar der Bundesrat das Singen noch weiter einschränken. Der Ärger und das Unverständnis bei den betroffenen Verbänden ist gross.

Als Ende Oktober das Singen faktisch verboten wurde, war die Konsternation in der Sing-Szene der Schweiz gross. So fühlten sich insbesondere die Chöre als besonders gefährliche Ansteckungsquellen abgestempelt. Dabei hatte die IG CHorama, der Zusammenschluss aller Verbände des Chorwesens, im Sommer griffige Schutzkonzepte erarbeitet, um sichere Chorproben und Auftritte zu ermöglichen. Die Erfahrungen bis Ende Oktober zeigten deutlich, dass diese Konzepte auch wirklich funktionieren.

Nun will der Bundesrat offenbar gemäss Medienberichten nochmals einen Schritt weiter gehen und das Singen ausserhalb des Familienkreises ganz verbieten. Das würde bedeuten, dass Kinder und Jugendliche auch in der Volksschule keine Singlektionen mehr erhalten dürften, dass im Gottesdienst auch der Pfarrer nicht mehr singen dürfte oder dass der Gesangsunterricht an den Musikschulen ebenfalls nicht mehr möglich wäre.

War die Chorszene bis jetzt vor allem darüber verärgert, dass im Musikbereich nur das Singen so im Fokus steht, macht sich nun langsam aber sicher Verzweiflung breit, sollten weitere Verschärfungen tatsächlich in Kraft treten. Damit wäre nämlich nun auch jener Bereich vollumfänglich betroffen, welcher für die Zukunft des Singens zentral ist: die Nachwuchsarbeit. Dazu gehört auch der Gesangsunterricht an den Volks- und Musikschulen, der ein wichtiges Element der Nachwuchsförderung ist.

Die Chorszene der Schweiz leistet mit funktionierenden Schutzkonzepten und der disziplinierten Umsetzung mit Überzeugung ihren Teil zur Bekämpfung der Pandemie. Es ist deshalb für sie nicht nachvollziehbar, weshalb z.B. Fussballspielen für Kinder und Jugendliche unter 16 weiterhin erlaubt ist, Singen für dieselbe Altersgruppe aber nicht. Da entsteht der Eindruck von Willkür, da es einfach keine erhärteten Fakten gibt, welche belegen, dass Singen unter Anwendung der Schutzkonzepte ansteckender sein soll als andere Aktivitäten.

Die Chorszene wurde bereits Ende Oktober ins Herz getroffen. Ihre Vertreterinnen und Vertreter, sei dies bei den Laien, den Profis oder in der Bildung, bitten deshalb den Bundesrat eindringlich, auf noch weiter gehende Massnahmen zu verzichten und stattdessen die Chorverbände endlich in der Ausarbeitung einer Exit-Strategie einbeziehen.»
 

Unterstützung für Digital Concert Experience

Das Forschungsprojekt Digital Concert Experience unter Beteiligung der Universität Bern widmet sich der Wirkung von digitalen Konzertformaten. Unterstützt wird das internationale Forschungsprojekt vom Deutschen Musikrat.

Foto: Felipe Pelaquim / unsplash.com (s. unten),SMPV

Das Forschungsprojekt schliesst an eine weitere, grossangelegte Studie derselben Forschungsgruppe unter dem Titel Experimental Concert Research in Kooperation mit dem Radialsystem V und dem Pierre Boulez Saal in Berlin an. Dabei geht es um die Vermessung des Konzerterlebens, indem mittels ausführlicher Vor- und Nachbefragungen, Messungen der Herzrate und des Hautleitwerts, der Bewegungen wie auch emotionaler Zustände und anderem das ästhetische Erleben der Musik untersucht wird.

Geplant ist, dass später die Wirkung analoger Konzertformate mit der Wirkung digitaler Konzertformate kontrastiert wird. Die Vorstudie zum aktuellen Projekt läuft ab sofort, die Hauptstudie beginnt im Januar 2021. Forschungspartner sind die Zeppelin Universität, das Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik, die Universität Bern und die University of York.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zu Teilnahme am Experiment:
www.digital-concert-experience.org.

Wirkung von Vermittlungsarbeit

Wen erreichen professionelle Orchester mit ihren Vermittlungsangeboten? Dieser Frage widmet sich eine Studie des Instituts für Kulturmanagement der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.

Württembergisches Kammerorchester Heilbronn. Foto: © Nikolaj Lund / Hans Georg Fischer

Untersucht wurden Aktivitäten der Württembergischen Philharmonie Reutlingen, des Philharmonischen Orchesters Heidelberg sowie des Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn.

Anhand der Ergebnisse lässt sich über alle drei Orchester hinweg feststellen, dass mehr als zwei Drittel der Befragten bereits Vermittlungsangebote der beteiligten Orchester genutzt haben und mit den bereits genutzten Vermittlungsangeboten mehrheitlich zufrieden oder sehr zufrieden waren. In Bezug auf Gestaltung künftiger Angebote wünschen sich die Beteiligten unter anderem mehr Einblick in die Organisation des Orchesters sowie mehr digitale Angebote wie zum Beispiel das Programmheft als App.

Vermittlungsangebote sollen durch ihren Einsatz ein möglichst heterogenes Publikum ansprechen, an Orchester herangeführen und für eine lebenslange Nutzung klassischer Musikangebote begeistern. Deshalb wurden neben der Nutzung von Vermittlungsangeboten auch demografische Daten abgefragt.

 

Link zur Studie:
https://orchesterstiftung.de/aktuelles/details/article/5/studie-belegt-erstmals-wirkung-von-vermittlungsarbeit-bei-professionellen-orchestern-in-baden-wuerttemberg/

 

Änderung des Covid-19-Gesetzes

Mit Beginn der Wintersession 2020 fordert die Taskforce Culture vom Parlament, bei den Beratungen des Covid-19-Gesetzes die Kleinunternehmen und Arbeitnehmenden mit geringen Einkommen nicht zu vergessen – es soll nicht bei den Einkommensschwächsten an Unterstützung gespart werden.

Foto: Jan Antonin Kolar / unsplash.com

Dass der Nationalrat am ersten Tag der Wintersession 2020 den breitabgestützten Geschäftsmiete-Kompromiss versenkt hat und damit der Corona-Mietzinsrabatt vor dem Scheitern steht, war noch nicht bekannt, als die Taskforce Culture die folgende Medienmitteilung verfasste. Das Schreiben mit Datum 30. November 2020 wird hier in voller Länge zitiert.

1. Härtefall: Unterstützung nur für die Grossen?

Die Schweizer Kulturbranche ist enttäuscht vom Vorschlag des Bundesrates, die Umsatzschwelle für Härtefallgesuche auf CHF 100’000 festsetzen zu wollen. Im Kultursektor wie in der gesamten Schweizer Wirtschaft gibt es zahlreiche Kleinstbetriebe und Einzelunternehmen, die keinen Umsatz von CHF 100’000 generieren, aber dennoch seit vielen Jahren solide wirtschaften. Da erstaunt die bundesrätliche Erklärung: «Mit der Erhöhung soll verhindert werden, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden» (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81342.html). Es darf nicht sein, dass der administrative Aufwand der Kantone über die Existenz von Kleinunternehmen gestellt wird. Wenn schon, müsste die Umsetzung der Massnahmen so ausgestaltet werden, dass der administrative Aufwand tragbar ist.

Erfreulicherweise hält die WAK-N dagegen und beantragt eine Umsatzschwelle für Härtefallgesuche von CHF 50’000 (https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak- n-2020-11-27.aspx).

Neben der Umsatzschwelle stellt aber auch die Umsatzeinbusse von 40% eine grosse Hürde dar. Denn bereits eine Umsatzeinbusse von 10–20% kann zu gravierenden Problemen führen, gerade bei kleineren Unternehmen, die kaum über finanzielle Reserven verfügen und in den neun Pandemie-Monaten bereits erhebliche Einbussen hinnehmen mussten. Wir begrüssen daher den Minderheitenantrag, der die Umsatzeinbusse auf 30% festlegen möchte.

Sehr wichtig ist zudem der Antrag der WAK-N, bei der Berechnung der Umsatzeinbusse auch einen Anteil der nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen.
 

2. Ausfall oder Härtefall? Oft ist es beides.

Gemäss Vorlage sollen Kulturunternehmen, die Anspruch auf Ausfallentschädigung haben, von der Härtefallentschädigung ausgeschlossen werden. Dies wäre für die Kulturbranche eine Katastrophe, denn die Ausfallentschädigung kann aufgrund einer «Deckelung» oder anderer kantonaler Spezialregeln oft nur einen (kleinen) Teil der Schäden decken. Der Zugang zur Härtefallentschädigung ist für Kulturunternehmen existentiell. Bereits erhaltene Unterstützungen sollen angerechnet werden, damit kein Schaden doppelt entschädigt wird, dürfen jedoch nicht automatisch ausschliessend wirken.

3. Kurzarbeitsentschädigung auch für befristet Angestellte

Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Kultursektor typisch: von Regie über Lichttechnik und Schauspiel bis hin zur Komposition. Daher begrüssen wir den Vorschlag des Bundesrates, dass Kurzarbeitsentschädigung auch für Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen wieder möglich sein muss. Unverständlich ist dagegen, warum diese nicht rückwirkend per 1. September 2020 gewährt werden soll. Schliesslich endete die KAE für befristete Arbeitsverträge Ende August nicht, weil man sie nicht mehr gebraucht hätte, sondern weil man die schwächsten Arbeitnehmenden über die Klinge springen liess. Der Covid- Kreditrahmen wurde bisher bei weitem nicht ausgeschöpft, und auch die bisherigen Ausgaben für die KAE sind offenbar deutlich niedriger als geplant. Daher ist eine Ablehnung der rückwirkenden Einführung der KAE für befristete Arbeitsverhältnisse nicht nachvollziehbar.

Aus Sicht der Kulturbranche ist es ausserdem nötig, Nettolöhne, die unter CHF 4000 liegen zu 100% statt nur zu 80% auszugleichen.
 

4. Erwerbsersatz, aber nicht für alle

Selbstständigerwerbende können seit dem 17. September 2020 nur noch Corona-Erwerbersersatz erhalten, wenn sie eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen können. Das ist für viele selbstständig erwerbende Kulturschaffende eine Katastrophe. Bei einem Medianlohn von CHF 40’000 im Jahr kann niemand mit 45% der Einnahmen überleben. So erhalten viele selbstständige Kulturschaffende weder Erwerbsersatz noch Ausfallentschädigung (indirekt über die Kulturunternehmen). Sie fallen durch die Maschen und müssen ihr Erspartes aufbrauchen, bis sie Nothilfe beantragen können. Die fixe Grenze von 55% Umsatzeinbusse ist zu streichen, es braucht flexiblere Lösungen auf Verordnungsebene. Das Budget für Corona-Erwerbsersatz wurde bis heute nicht ausgeschöpft; schon jetzt mit finanziellen Angst- Szenarien zu argumentieren, ist angesichts der existenziellen Not im Kulturbereich nicht fair.

Bereits jetzt ist absehbar, dass die aktuelle Beschränkung des Corona-Erwerbsersatzes auf Ende Juni 2021 nicht sinnvoll ist. Zur Zeit werden keine Veranstaltungen geplant, keine Kulturschaffenden gebucht. Die Covid-Pandemie wird die Rückkehr zum Normalbetrieb im Kultursektor weit länger beeinträchtigen als z.B. in der Gastronomie oder anderen Branchen.
 

5. ALV: Rahmenfrist verlängern

Freischaffende können oftmals nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren die nötige Arbeitsdauer für den Bezug von ALV erreichen, da sie nur kürzeste Arbeitsverträge erhalten (z.B. für einen Auftritt oder einen Einsatz als Sprecherin). Dies gilt seit Covid-19 noch viel mehr. Daher muss die Rahmenfrist für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebenden dringend von zwei auf vier Jahre erweitert werden.

FAZIT

Die SNB hat Bund und Kantonen einen Gewinn von CHF 4 Mrd. in Aussicht gestellt. Selbst hohe Verluste im letzten Quartal dieses Jahres würden diese Ausschüttung nicht gefährden (Ausschüttungsreserve beträgt derzeit rund 100 Mrd, erforderlich sind 40 Mrd). Bund und Kantone dürfen also mit diesem Geld rechnen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der grossen Auswirkungen für zahlreiche Kleinunternehmer*innen und Arbeitnehmende darf nicht ausgerechnet bei den Einkommensschwächsten an Unterstützung gespart werden.»

Die Mitglieder der Taskforce Culture

Olivier Babel (LIVRESUISSE), Stefan Breitenmoser (SMPA – Swiss Music Promoters Association), David Burger (MMFS – MusicManagersForum Suisse), Regine Helbling (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Liliana Heldner (DANSE SUISSE – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden), Christian Jelk (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Sandra Künzi (t. Theaterschaffende Schweiz), Alex Meszmer (Suisseculture), Marlon Mc Neill (IndieSuisse – Verband unabhängiger Musiklabels und – produzent*innen, SMECA – Swiss Media Composers Association), Jonatan Niedrig (PETZI – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals), Nicole Pfister Fetz (A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz, Suisseculture Sociale), Rosmarie Quadranti (Cultura), Nina Rindlisbacher (SMR – Schweizer Musikrat), Beat Santschi (SMV – Schweizerischer Musikerverband, die Schweizer Musiker*innengewerkschaft), Christoph Trummer (SONART – Musikschaffende Schweiz)


Musikalische Adventskalender

Die Idee ist nicht neu, scheint aber dieses Jahr besonders attraktiv zu sein: klingende Adventskalender: Hinter jedem Törchen spielt Musik, live oder gestreamt.

Foto: Markus Spiske / unsplash.com,SMPV

Wer Süssigkeiten liebt, nostalgische Bildchen oder sonstige kleine Überraschungen, muss recht diszipliniert sein, nicht schon am ersten Tag alle Türchen, Schublädlein oder Säcklein zu öffnen. Diese Versuchung bleibt einem bei musikalischen Adventskalendern weitgehend erspart, denn meistens stehen die Türchen erst am entsprechenden Tag offen. Mindestens einen Adventskalender kann man bereits im Voraus zumindest teilweise durchstöbern: In welchen Hotels Maja Weber mit dem Stradivari-Quartett und befreundeten Musikerinnen und Musikern ab dem 1. bis und mit 24. Dezember live gastieren wird, ist bereits bekannt. Bei diesen Auftritten werden die Hotels und ihre Direktionen sowie die Musikerinnen und Musiker vorgestellt. Anschliessend gibt es ein 20 bis 30 Minuten dauerndes Konzert. Die Veranstaltungen können live oder virtuell über http://majaweber.com besucht werden.

Eine kurze Internetrecherche hat gezeigt, dass viele andere Institutionen ebenfalls musikalische Adventskalender anbieten, zum Beispiel:

– die Johanneskirche Zürich mit 20-minütigen Konzerten über Mittag: https://www.kirche-industrie.ch/www.zh.ref.ch/gemeinden/industrie/content/e1665/e2454/2021_12_advent_online_neu.pdf

– die Stadtkirche Aarau mit halbstündigen Konzerten, die auch gestreamt und übers Radio verbreitet werden: https://weloveaarau.ch/agenda/klingender-adventskalender

– das Opernhaus Zürich mit kleinen Konzerten um 17.30: https://www.opernhaus.ch/home/extra/musikalischer-adventskalender

– Andrew Bond mit kurzen Mitmach-Mitsing-Filmen: https://andrewbond.ch/adventskalender

– die Hochschule der Künste Bern, die mit der L’heure bleu vom 1. bis am 31. Dezember künstlerische Beiträge zeigt, die dem «Kulturverbot ein Gesicht» geben sollen: https://www.hkb.bfh.ch/de/aktuell/heureblue

– das Tonhalle-Orchester Zürich, das 24 musikalische Überraschungen verschenkt: https://www.tonhalle.ch/news/adventskalender

– das Sinfonierorchester Basel, das ab 1. Dezember hinter jedem Türchen seines digitalen Adventskalenders eine Frage versteckt, die beantwortet werden will: https://www.sinfonieorchesterbasel.ch

– oder das Orchestra della Svizzera italiana und die Barocchisti, in Koproduktion mit RSI Rete due: https://www.osi.swiss/avvento

Musikschulen / Schulmusik

Harding wird beim OSR Chef en Résidence

Das Orchestre de la Suisse Romande (OSR) hat den britischen Dirigenten Danel Harding zum Chef en Résidence gewählt. Damit ermöglicht das Ensemble eine projektbasierte Zusammenarbeit über längere Zeit.

Daniel Harding (Bild: Niels Ackermann)

Dies ist eine in dieser Form neugeschaffene Position. Die Zusammenarbeit umfasst die Spielzeiten 2021-22 und 2022-23. Daniel Harding wird in jeder Saison für mindestens zwei Konzertreihen anwesend sein.

Zur Zeit nimmt das OSR mit Daniel Harding zwei CD auf, darunter mit dem Geiger Renaud Capuçon die Violinkonzerte von Sibelius und Barber. Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit sollen parallel zu den Konzerten audiovisuelle Produktionen realisiert werden.

 

Meeres Stille und Glückliche Fahrt

Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf die Kantate «Meeres Stille und Glückliche Fahrt» für Chor und Orchester.

Weder in Wien noch in Weimar, sondern im böhmischen Teplitz sind sie sich ein einziges Mal begegnet: Beethoven und Johann Wolfgang von Goethe. Abseits der hohen künstlerischen Achtung hegte jeder allerdings seine Vorbehalte gegenüber der Person des anderen. So notierte Goethe am 21. Juli 1812 in sein Tagebuch: «Abends bey Beethoven. Er spielte köstlich», führte dann aber einige Wochen später in einem Brief an Carl Friedrich Zelter aus: «Sein Talent hat mich in Erstaunen gesetzt; allein er ist leider eine ganz ungebändigte Persönlichkeit, die zwar gar nicht Unrecht hat wenn sie die Welt detestabel findet, aber sie freylich dadurch weder für sich noch für andere genußreicher macht. Sehr zu entschuldigen ist er hingegen und sehr zu bedauern, da ihn sein Gehör verläßt, das vielleicht dem musikalischen Theil seines Wesens weniger als dem geselligen schadet. Er der ohnehin lakonischer Natur ist, wird es nun doppelt durch diesen Mangel.» Auch Beethoven, der 1811 Goethe über dessen Trauerspiel Egmont begeistert geschrieben hatte, machte nach der Begegnung in einem Brief an den Verlag Breitkopf & Härtel seiner Enttäuschung Luft: «Göthe behagt die Hofluft zu sehr mehr als es einem Dichter ziemt, Es ist nicht vielmehr über die Lächerlichkeiten der Virtuosen hier zu reden, wenn Dichter, die als die ersten Lehrer der Nation angesehen seyn sollten, über diesem schimmer alles andere vergessen können –»

So blieb das Aufeinandertreffen folgenlos. Der junge Mendelssohn berichtete noch 1830 von Goethes gänzlicher Zurückhaltung: «An Beethoven wollte er nicht heran.» Zuvor war bereits Beethovens Ersuchen (vom 8. Februar 1823), der Weimarer Hof möge doch eine Abschrift seiner Missa solemnis subskribieren, erfolglos geblieben. Auch reagierte Goethe offenbar nicht auf die Widmung von Meeres Stille und Glückliche Fahrt. Dabei hatte Beethoven im selben Schreiben noch angefügt: «Beyde Gedichte schienen mir ihres Kontrastes wegen sehr geeignet auch diesen durch Musick mittheilen zu können, wie lieb würde es mir seyn zu wissen, ob ich passend meine Harmonie mit der Ihrigen verbunden, auch Belehrung welche gleichsam als wahrheit zu betrachten, würde mir äußerst willkommen seyn, denn leztere liebe ich über alles – Dass die Partitur bereits acht Jahre zuvor abgeschlossen und am 25. Dezember 1815 erstmals öffentlich aufgeführt worden war, liess er unerwähnt.

Wie gut, dass sich solch persönliche Unverträglichkeiten nicht zwingend in den Künsten spiegeln müssen. Beethovens knappe, zweiteilige Vertonung erschien den Zeitgenossen jedenfalls kongenial: «Es ist eine hohe Lust, zwey so erhabene Gemüther so innig vereint zu erblicken …» (Allgemeiner Musikalischer Anzeiger, 1830)

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