Musikschulgesetz-Initiative zurückgezogen

Nachdem der Zürcher Kantonsrat einem Gegenvorschlag zu einer kantonalen Volksinitiative für ein Musikschulgesetz zugestimmt hat, haben die Initianten den Rückzug der Initiative beschlossen.

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Was die Höhe des Kantonsbeitrags anbelangt, vermag der Gegenvorschlag die Erwartungen der Initianten laut Verband Zürcher Musikschulen nicht zu erfüllen. Der Kanton soll nur gerade 10 Prozent der anrechenbaren Kosten der Musikschulen übernehmen. Die Initianten räumen indessen ein, dass die von ihnen geforderten 20 Prozent vermutlich auch auf dem Weg über eine Volksabstimmung nicht durchgesetzt werden könnten.

Gefährlich sei überdies die Plafonierung der Elternbeiträge bei 50 Prozent, also deutlich über dem heutigen Durchschnitt. Damit bestehe die Gefahr, dass die Unterrichtstarife von Gemeinde zu Gemeinde weiter auseinanderdriften und alsbald von einem kantonsweit einheitlichen Angebot – zumindest was die finanzielle Belastung der Eltern anbelangt – nicht mehr die Rede sein könne. Hier sei der Verband Zürcher Musikschulen gefordert. Im Übrigen entspricht der Gegenvorschlag des Kantonsrats weitgehend den Anliegen der Initianten.

Originalartikel:
http://vzm.ch/willkommen.phtml

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