Gelder für das Winterthurer Konservatorium

Der Kanton Zürich hat sich 2016 aus der Finanzierung der zusätzlich zum subventionierten Musikunterricht bestehenden Angebote des Konservatoriums Winterthur zurückgezogen. Nun springt der Stadtrat temporär ein.

Foto: Robert Cutts/wikimedia commons

Im Schuljahr 2019/20 beträgt der Finanzierungsbedarf für die ergänzenden Angebote des Konservatoriums 500’000 Franken. Der Stadtrat hat beschlossen, für das Schuljahr 2019/20 200’000 Franken zur Überbrückung zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil Winterthurerinnen und Winterthurern, die solche Angebote nutzen. Für den verbleibenden Fehlbetrag von 300’000 Franken kommen weiterhin Private auf. Ab dem Schuljahr 2020/21 soll auf der Basis des neuen Gesetzes die Finanzierung ordentlich erfolgen.

Das Konservatorium erhielt für die ergänzenden Angebote im Vorschulbereich wie auch für besonders begabte Jungmusikerinnen und Jungmusiker bis 2016 zusätzliche kantonale Unterstützung. Diese Angebote – wie das bekannte Winterthurer Jugendsinfonie-Orchester (WJSO), die national wie international prämierten Chöre sowie Ensembles und Bands, aber auch das Förderprogramm und das Vorstudium zum Musikstudium sind aus dem Winterthurer Kulturleben und aus der hiesigen Bildungslandschaft nicht mehr wegzudenken.

2016 hat sich der Kanton aus der Finanzierung zurückgezogen, obwohl diese als Überbrückungsfinanzierung bis zu einem neuen, gültigen Musikschulgesetz vorgesehen war. Der Kantonsrat ist auf eine erste Fassung 2016 nicht eingetreten, und die Regierung beschloss damals gleichzeitig das Sparprogramm «LÜ16». In der Folge stellte der Kanton seine Zahlungen ein, und die entstandenen Defizite wurden seither durch das Musikkollegium Winterthur getragen.

 

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