Bern unterstützt Schwerpunktfach Musik
Der Berner Regierungsrat hat für die externe individuelle Förderung von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit dem Schwerpunktfach Musik für die Periode vom 1. August 2018 bis am 31. Juli 2022 einen Kredit von insgesamt 4,4 Millionen Franken bewilligt.
Der individuelle Instrumental- und Gesangsunterricht wird laut der Mitteilung des Kantons Bern zu einem erheblichen Teil nicht mehr durch Gymnasiallehrkräfte erteilt. Die Schulen bewilligen den Besuch des individuellen Musikunterrichts an einer Musikschule oder bei einer selbständigen Musiklehrkraft. Die Auslagerung des Musikunterrichts erzeuge für den Kanton keine Zusatzkosten.
Laut dem Schweizerischen Musikpädagogischen Verband (SMPV) belegen Schweizer Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit Schwerpunktfach Musik vom zehnten bis zum zwölften Schuljahr pro Woche eine Lektion Instrumentalunterricht als sogenannte «individuelle Förderung». Im Normalfall wird dieser Unterricht durch eine Lehrkraft des Gymnasiums erteilt. Das Gymnasium kann der Weiterführung des Unterrichts bei einer externen Lehrkraft zustimmen. Die Musikschule stellt die Kosten dann direkt dem Gymnasium in Rechnung.