Zulassungsbeschränkungen zur ZHdK
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat erneut die Zulassungsbeschränkungen für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften sowie die Zürcher Hochschule der Künste festgelegt. Im Departement Musik wird die Zahl der Studienplätze von 293 auf 298 erhöht.
Der Regierungsrat hat ab Studienjahr 2017/2018 wiederum für drei Studienjahre die Zulassungsbeschränkungen für die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) sowie für drei Departemente der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) festgelegt. Gründe für die Zulassungsbeschränkungen sind laut der Medienmitteilung des Kantons insbesondere räumliche Engpässe, eine beschränkte Anzahl von Praktikumsplätzen sowie Studienbedingungen mit erhöhtem Infrastruktur- und Personalbedarf.
An der ZHdK werden die Aufnahmekapazitäten wie bisher pro Departement festgelegt. Unverändert bleibt die Zahl der Studienplätze in den Departementen Design (145), Kulturanalysen und Vermittlung (111) und Kunst & Medien (106). Im Departement Darstellende Künste und Film wurden die Aufnahmezahlen bisher im Zweijahresrhythmus bestimmt. Für das Studienjahr 2017/18 sind 91 Studienplätze vorgesehen. Ab dem Studienjahr 2018/19 werden die Aufnahmezahlen auf konstant 106 festgelegt. Im Departement Musik wird die Zahl der Studienplätze von 293 auf 298 erhöht.
An der ZHAW stehen im Departement Soziale Arbeit für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit weiterhin 210 Studienplätze zur Verfügung. Auch im Departement Gesundheit bleibt die Studienplatzzahl in den Bachelorstudiengängen Gesundheitsförderung und Prävention und Hebammen (je 66) unverändert. In den Bachelorstudiengängen Ergotherapie (bisher 72), Pflege (bisher 120) und Physiotherapie (bisher 120) ist eine Erhöhung um je 6 Studienplätze vorgesehen. Im Departement Angewandte Psychologie wird die Zahl der Studienplätze im gleichnamigen Bachelorstudiengang auf 120 heraufgesetzt, um die Zahl der Abmeldungen und Studienabbrüche auszugleichen.