Kanton Schwyz hat ein neues Musikschulgesetz
Der Schwzer Regierungsrat setzt das kantonale Musikschulgesetz mit der dazugehörenden Musikschulverordnung per 1. Januar 2025 in Kraft.
Mit dem Musikschulgesetz werde, schreibt der Kanton, das Musikschulangebot im Kanton Schwyz gesichert und gefördert und es würden effizientere Strukturen sowie einheitliche Bedingungen geschaffen. In der dazugehörigen Verordnung wird das musikalische Mindestangebot, das Musikschulen gewährleisten müssen, umschrieben. Zum Mindestangebot gehören neben dem Angebot einer musikalischen Grundbildung, die Mindestunterrichtszeit von 30 Minuten für den Einzelunterricht, Ensembleunterricht, ein öffentlicher Auftritt pro Jahr sowie bestimmte Instrumenten- und Gesangsfächer. Es handelt sich dabei um die gängigen Instrumente, die auch in Zusammenarbeit mit anderen Musikschulen angeboten werden können.
Das Gesetz regelt zudem das Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsstelle, die wichtigsten Eckpunkte der Anstellung der Musikschullehrpersonen und die Besoldungskategorien. Schliesslich macht die Verordnung Aussagen zur Talentförderung und zur Erstellung des kantonalen Konzepts zur Begabungsförderung. Wer als Talent eingestuft wird, hat ein anerkanntes Förderangebot zu besuchen, um Förderbeiträge zu erhalten. Damit Bundesmittel ausgelöst werden können, hat der Kanton ein Begabungsförderungskonzept vorzuweisen. Es ist vorgesehen, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Musikschulen des Kantons Schwyz (VMSZ), der bereits Erfahrung mit Talentförderung hat, zu erstellen.