Kulturbotschaft – die kulturpolitische Stossrichtung stimmt, aber es braucht mehr Mittel

Die Kulturbotschaft des Bundes legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes jeweils für eine Periode von vier Jahren fest. Sie beinhaltet die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierungsrahmen sämtlicher Förderbereiche des Bundes.

Bis am 22. September 2023 hatten interessierte Kreise die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Kulturbotschaft 2025–2028 einzureichen. SONART machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und stimmte seine Stellungnahme mit den Dachverbänden Suisseculture, Suisseculture Sociale, Schweizer Musikrat sowie der Taskforce Culture ab.

Nachfolgend werden einige ausgewählte Punkte aus der Stellungnahme von SONART erläutert.

Soziale Sicherheit

Es ist erfreulich, dass der Bund die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden mit verschiedenen Massnahmen verbessern möchte. Denn wie in jedem anderen Berufsfeld sollen auch in der Kultur Arbeitsbedingungen herrschen, die es professionellen Kulturschaffenden erlauben, unter guten Rahmenbedingungen ihren Beruf auszuüben. Dazu gehören eine angemessene Entschädigung der geleisteten Arbeit sowie eine ausreichende soziale Absicherung durch das Sozialversicherungssystem.

Die Berücksichtigung angemessener Entschädigungen bei der Beurteilung von Fördergesuchen – wie in der Kulturbotschaft vorgesehen – ist deshalb zu begrüssen. Dass bei der Beurteilung der Angemessenheit die Empfehlungen der Berufsverbände für Gagen und Honorare herangezogen werden sollen, ist durchaus vielversprechend. Diese Berücksichtigung angemessener Entschädigungen muss mit entsprechenden Mehrmitteln für die Kulturförderung gewürdigt werden.

Allerdings lassen sich die systembedingten Probleme über die Kulturförderung allein nicht lösen, es braucht Anpassungen des Sozialversicherungssystems für atypische Erwerbsformen allgemein sowie für Selbständigerwerbende. Aus diesem Grund ist positiv zu bewerten, dass in gewissen Themenbereichen eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Kultur BAK und dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV in Aussicht gestellt wird und auch punktuelle Anpassungen des Sozialversicherungssystem ins Auge gefasst werden. Allerdings müsste unseres Erachtens das Sozialversicherungssystem ganz grundsätzlich auf sog. «atypische Arbeitsverhältnisse» – ein zunehmendes Phänomen in allen Branchen – angepasst werden.

Berücksichtigung des ganzen Wertschöpfungsprozesses in der Kulturförderung

Es ist sehr zu begrüssen, dass im Rahmen der Aktualisierung der Kulturförderung zusätzlich die der Produktion vor- und nachgelagerten Phasen gefördert werden sollen. Wir sind überzeugt davon, dass sich mit einer Förderung von vorgelagerten Phasen (Recherche und Entwicklung) und mit einer Verbesserung der Förderung der nachgelagerten Phasen (Promotion, Diffusion und Vermittlung) einerseits die finanzielle Situation der Kulturschaffenden verbessern lässt, anderseits aber diese Art der Förderung auch viel eher dem künstlerischen Schaffensprozess entspricht.

Verstärkte Zusammenarbeit in der Kulturpolitik

Positiv zu werten ist weiter, dass der Bund in der Kulturpolitik die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten, Gemeinden, Kulturverbänden und privaten Kulturförderinstitutionen verstärken möchte. Die Erfahrungen während der Pandemie, aber auch im Vorfeld der Erarbeitung der Kulturbotschaft zeigen unseres Erachtens, dass insbesondere der Austausch zwischen staatlichen Entitäten, die für die Kulturförderung zuständig sind einerseits und den Kulturverbänden anderseits gewinnbringend ist.

Musikförderung

Auch im Bereich der Musikförderung sind einige wichtige Neuerungen vorgesehen. SONART begrüsst beispielsweise den Ausgleich der Unterschiede in den Fördermassnahmen für verschiedene Musikgenres. Es ist ebenfalls richtig, dass einerseits künftig Projekte in den Bereichen Pop, Rap und Elektro verstärkt gefördert sowie anderseits auch ausgewählte Festivals und Veranstaltungsorte unterstützt werden sollen.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen durch Pro Helvetia braucht es aber deutlich mehr Mittel, als bislang für die Musikförderung zur Verfügung standen. 

Erfreulich ist, dass als kulturpolitisches Ziel auch «die Weiterentwicklung angemessener Rahmenbedingungen im digitalen Umfeld» genannt wird. Dazu gehören nach Auffassung von SONART u.a. Massnahmen, welche die global ausgerichteten grossen Streaming-Plattformen wie beispielsweise Spotify verstärkt zu lokalem Handeln stimulieren. Es ist zentral, dass die internationalen Streaming-Plattformen Teams vor Ort in der Schweiz haben, die die vielfältige Schweizer Musikszene kennen und Schweizer Musik auf den Playlists im In- wie im Ausland platzieren, so dass deren Sichtbarkeit verbessert wird.

Finanzrahmen Kulturförderung des Bundes

Die vom Bund für die Vierjahresperiode vorgesehenen Finanzmittel sind nicht ausreichend. Schon nur angesichts der Teuerung und der vom Bund angekündigten allgemeinen Kürzung des Kulturbudgets im Jahr 2024 braucht es ein stärkeres Wachstum des Budgets, als vorgesehen. Das Wachstum des Kulturbudgets in den Jahren 2025–2028 müsste mindestens 2,5 % betragen (anstelle des vorgesehenen durchschnittlichen nominalen Wachstums von 1,2 %).

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