Deutschland führt Mindesthonorare ein

Die deutsche Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat angekündigt, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab 2024 Freiberuflichen Mindesthonorare bezahlen müssen.

Claudia Roth (Bild: Heinrich-Böll-Stiftung)

Roth erklärte an der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen. Der Deutsche Kulturrat fordert schon seit Jahren eine deutlich höhere Entlohnung der freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler. In einigen Bundesländern (NRW, Brandenburg, Bremen und Sachsen) sind die sogenannten Basishonorare bereits in Vorbereitung.

Das deutsche Kulturstaatsministerin hat zudem noch einmal ein Förderprogramm «Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland» ausgeschrieben. Mit den Fördergeldern des Programms können Orchester und Ensembles «Projekte zu gesellschaftlich relevanten Themen umsetzen». In diesem Jahr sollen Projekte unterstützt werden, die sich mit Fragen der Nachhaltigkeit und den Folgen der Klimakrise auseinandersetzen oder Diversität fördern. Insgesamt stehen für das Programm 4,8 Millionen Euro zur Verfügung, ein Projekt kann mit bis zu 400’000 Euro gefördert werden.

Das könnte Sie auch interessieren