Grosse Fuge für Klavier zu vier Händen
Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf die Grosse Fuge B-Dur für Klavier zu vier Händen.
Ursprünglich als Finale zum 1825/26 entstandenen Streichquartett B-Dur op. 130 konzipiert, sorgte die Fuge gleich bei den ersten Aufführungen durch das Schuppanzigh-Quartett für Unverständnis – und dies selbst unter Kennern. Einem Rezensenten erschien sie «wie Chinesisch», obwohl eingeräumt wurde, dass vielleicht noch die Zeit kommen werde, «wo das, was uns beym ersten Blicke trüb und verworren erschien, klar und in wohlgefälligen Formen erkannt wird». Beethovens Wiener Verleger Mathias Artaria wollte jedenfalls nicht so lange warten und trat mit der Bitte an den Komponisten heran, die Fuge durch einen anderen, konventioneller gestalteten Satz (am Ende ein ausgedehntes Rondo) zu ersetzen. Es kostete einige Überredungskunst und ein Extrahonorar, bis Beethoven dem Wunsch widerwillig entsprach. Karl Holz, der Cellist des Quartetts, erinnerte sich später: «Er hielt viel darauf auf die Fuge und war nur mit Mühe zu bewegen, sie davon vom Streichquartett zu trennen.»
Der übliche Name dieses fraglos monströsen Satzes täuscht: Die Grosse Fuge ist weder eine Komposition im Sinne des Stile antico noch von der Art, wie sie Beethoven schon in Bonn im Unterricht bei Christian Gottlob Neefe in Johann Sebastian Bachs Wohltemperiertem Klavier studiert hatte. Abgesehen von den beträchtlichen spieltechnischen Schwierigkeiten handelt es sich vielmehr um eine radikale, revolutionäre Weiterentwicklung, so dass Beethoven zu Recht behaupten konnte, das Werk sei «tantôt libre tantôt recherchée» (manchmal frei und manchmal gebunden). Igor Strawinsky hielt es gar für «ein absolut zeitgenössisches Musikstück, das für immer zeitgenössisch sein wird».
Nachdem die Entscheidung getroffen war, die Fuge separat als Opus 133 zu veröffentlichen, klopfte Mathias Artaria auch wegen einer vierhändigen Klavierfassung bei Beethoven an, der aber die wohl eher als handwerklich empfundene Sache zunächst nicht annehmen wollte. Mit einer kurzfristig erstellten Bearbeitung von Anton Halm zeigte sich Beethoven allerdings so unzufrieden, dass er nun doch selbst eine eigenständige und mit separater Opuszahl versehene Version anfertigte, wobei er in seinem Manuskript mit einigen halb scherz-, halb ernsthaften Notizen seine Forderungen an den Verleger formulierte: «1=tens / Penale Strafe bestehend / aus 2 ClementiKlavierschulen / u. 3 auserlesenen / Abdrücken des Portrait / von L. v. Beethoven. / 2=tens eine Geldbuße / wegen diesem / u. jenem wie auch / Sonstigem / 3=tens wird das M. S. Manuskript dieses KlawierAuszuges / entweder Honorirt / oder dem Autor zurückgestellt –»
Hören Sie rein!