Freiwilliger Musikunterricht in St. Galler Schulen
Der St. Galler Kantonsrat verpflichtet die Volks-, Mittel- und Berufsschulen, einen freiwilligen Instrumental- und Gesangsunterricht anzubieten. Ein Antrag von SP/Grüne, dass die anbietenden Musikschulen vom Bildungsdepartement anerkannt werden müssen, wurde abgelehnt.
SP und Grüne hatten beantragt, dass beschlossener Unterricht an einer vom zuständigen Departement anerkannten Musikschule stattfinden müsse. Als Begründung gaben die Antragstellenden an, es gelte im Kanton für alle Musikschulen ein Minimum an Qualitätskriterien nachzuweisen. Dazu gehörten etwa Kriterien wie die anerkannte Qualifikation der Lehrpersonen, eine bedarfsorientierte Breite von Instrumenten und professionelle Organisations- und Leitungsstrukturen.
Bei der Ausarbeitung der Lektionentafel der St. Galler Vorlksschulen ist im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Sprachenkonzepts und erweiterter Blockzeiten 2008 ein verstärkter Schwerpunkt Musik gesetzt worden. Dafür wurde die Lektionenzahl leicht erhöht sowie die bis anhin freiwillige Musikalische Grundschule neu obligatorisch in die Lektionentafel (mit je einer Lektion zu 50 Minuten im zweiten Kindergarten- und im ersten Primarschuljahr) eingebaut.
Auch im neuen Lehrplan der St. Galler Volksschule, der ab dem Schuljahr 2017/18 angewendet wird, ist das Fach Musik in den Lektionentafeln ab der Primarschule mit Ausnahme der 3. Oberstufenklasse obligatorisch in jeder Klasse aufgenommen. In der 3. Oberstufenklasse wird das Fach Musik bei genügender Anmeldezahl als Wahlfach angeboten. Für die 1. bis 6. Klasse wurde für das Fach Musik zudem ein neues Lehrmittel «MusAik» entwickelt, das als obligatorisches Lehrmittel eingeführt wird.