Krebskranken nützt Musiktherapie
Das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bestätigt, dass die gesundheitsbezogene Lebensqualität und das subjektive Wohlempfinden Krebskranker durch Musiktherapie verbessert werden.
Das IQWiG stellt fest, dass vor allem psychische Begleitsymptome wie zum Beispiel Abgeschlagenheit, Angst, Stress, Anspannung, Stimmungsschwankungen durch musiktherapeutische Interventionen kurzfristig günstig beeinflusst werden. Es empfiehlt, Musiktherapie im Sinne eines künftigen einheitlichen Berufs- und Ausbildungsrechts in Deutschland gesetzlich zu regeln.
Laut Lutz Neugebauer, dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Musiktherapeutischen Gesellschaft (DMtG), wird Musik- und Tanztherapie im Anhang der deutschen Heilmittelrichtlinie aus dem Jahr 1992 als Ausschluss aufgeführt. Die Gründe dafür seien heute weder auffindbar noch nachprüfbar. Deshalb brauche es eine neue Bewertung. Die Deutsche Musiktherapeutische Gesellschaft fordert seit langem eine Rücknahme des Ausschlusses, damit deutsche Krankenkassen ihren Versicherten diese Therapieformen anbieten können.