ZHdK mit institutioneller Akkreditierung
Die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) hat laut ihrer eigenen Mitteilung als erste Kunsthochschule der Schweiz die eigenständige institutionelle Akkreditierung erlangt. Mit dem Verfahren prüft der Bund die Qualitätssicherung der Schweizer Hochschulen.
Das Gutachten stelle der ZHdK ein sehr gutes Zeugnis aus und attestiere ihr ein umfassendes, komplexes und schlüssiges Qualitätssicherungssystem, schreibt die Hochschule weiter.
Entscheidungsgrundlage für die Akkreditierung bildeten ein Selbstbeurteilungsbericht der ZHdK sowie eine Vor-Ort-Visite durch externe Gutachterinnen. In ihrer Beurteilung beschreiben die Gutachterinnen «ein Qualitätssicherungssystem mit klaren Strukturen und Verantwortlichkeiten, das die hohe Motivation der Hochschulangehörigen fördere». Das hohe Engagement der Hochschulangehörigen sei eine grosse Stärke der ZHdK. Insgesamt präsentiere sich die ZHdK als innovationsfreudige, dynamische und «auf Nachhaltigkeit und Diversity bedachte Hochschule.»
Raum für Entwicklung sieht die Gutachterinnengruppe im Hinblick auf das Zusammenspiel der vielen Qualitätssicherungsinstrumente und insbesondere im Bereich der Evaluation der Lehre. Die ZHdK erhält die Auflage, innerhalb von 24 Monaten ein Reglement zur Lehrevaluation auszuarbeiten.
Die ZHdK erfüllt mit der institutionellen Akkreditierung die Vorgaben des Hochschulförderungs- und ‑koordinationsgesetzes. Darin ist festgehalten, dass sich Hochschulen bis Ende 2022 institutionell akkreditieren lassen müssen, um sich weiterhin als Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule zu bezeichnen. Die Akkreditierung ist zudem eine Voraussetzung, um als beitragsberechtigt anerkannt zu werden und Zugang zu Bundesmitteln zu erhalten. Sie gilt für eine Periode von sieben Jahren und muss im Jahr 2028 erneuert werden.