Ravel ist alleiniger Autor des «Boléro»

Ein Gericht in Nanterre hat entschieden, dass Maurica Ravel alleiniger Autor des «Boléro» ist. Die Erben des Choreografen Alexandre Benois hatten eine Mitautorschaft Benois‘ geltend gemacht.

Maurice Ravel (Aufnahme von 1912)

Die Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de Musique (Sacem) begrüsst das Urteil des Tribunal judiciaire de Nanterre vom 28. Juni 2024 in dem Verfahren, das die Erben von Alexandre Benois und die Rechtsnachfolger von Maurice Ravel gegen sie angestrengt hatten, um zu erreichen, dass Alexandre Benois neben Maurice Ravel als Mitautor des Boléro anerkannt wird.

Da die von den Klägern vorgelegten Unterlagen nicht belegten, dass die für die Anerkennung einer solchen Mitautorenschaft erforderlichen Kriterien erfüllt waren, hatte sich die Sacem laut ihrer Medienmitteilung tatsächlich geweigert, den Boléro als Gemeinschaftswerk zwischen Maurice Ravel und Alexandre Benois zu betrachten.

Eine solche Anerkennung hätte zur Folge gehabt, dass die Schutzdauer der Urheberrechte an diesem Werk bis 2039 oder sogar 2051 verlängert worden wäre, falls, wie später vom Ravel-Nachlass geltend gemacht, auch die Choreografin Bronislava Nijinska als Mitautorin des Boléros anerkannt worden wäre.

Das Gericht in Nanterre folgte der Argumentation der Sacem und wies daher die Forderungen der Nachlässe Ravel und Benois in vollem Umfang ab, sowohl in Bezug auf die Weigerung der Sacem, die angebliche Mitautorschaft von Alexandre Benois anzuerkennen, als auch in Bezug auf die zahlreichen Fehler, die die Nachlässe ihm anzulasten pflegten.

 

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